Quelle: Unser Schreiben an das Amt für Grünordnung, 1.6.2024
Seit Oktober 2021 hat die Baum-Allianz immer wieder auf die Missachtung der Baumschutzverordnung im Biergarten Nehir in der Rosenaustraße 31 hingewiesen. Hier finden Sie die hierzu erschienenen Beiträge mit entsprechendem Fotomaterial: [Beitrag 01], [Beitrag 02], [Beitrag 03] und [Beitrag 04].
Nach damaligem erfolgreichem Intervenieren der Baum-Allianz mit Hilfe der Unteren Naturschutzbehörde hat der Besitzer/Pächter seit etwa zwei Monaten die Fließen, die er damals entfernen musste, alle auf dem Wurzelraum einer Kastanie deponiert. Dies wollen wir so nicht hinnehmen und haben daher heute folgendes Schreiben an das AGNF/UNB geschickt:
Anrede,
seit Anfang April 2024 hat eine Anwohnerin, die uns in Cc genommen hatte, bereits zweimal auf den Umstand hingewiesen, dass sich der Besitzer/Pächter des Lokals Nehir in der Rosenaustraße 31, um es drastisch zu sagen, einen Dreck um das Wohlergehen der Kastanien schert, und mit dem Ablegen seines Bauschutts auf den Wurzelbereich einer der vier Kastanien, eindeutig gegen die BSVO verstößt.
Dank der Hilfe Ihres Amtes konnte 2021/2022 erreicht werden, dass der Wurzelraum der Kastanien deutlich vergrößert wurde, indem der Pächter einen ca. 50 cm umlaufenden Fließen-Streifen, aufgrund der Auflagen der UNB, zu Recht entfernen musste. Selbige entfernten Fließen hat der Pächter aber jetzt seit ca. 2 Monaten direkt auf dem Wurzelraum der südwestlichsten Kastanie deponiert, siehe beiliegendes Bild von heute.
Leider wird dieser nicht haltbare Zustand, zumindest bis heute, von Ihrem Amt geduldet. Personalmangel hin oder her, möchten wir Sie daher noch einmal bitten, den Betreiber des Lokals aufzufordern, den Wurzelbereich der Kastanie umgehend von der viel zu schweren Last des Bauschutts zu befreien. Wir möchten nicht, dass die damaligen Bemühungen der UNB, für die wir uns an dieser Stelle ausdrücklich bedanken, durch einen offensichtlich beratungsresistenten Besitzer/Pächter konterkariert und nach wie vor missachtet werden.
Mit der Bitte diesen Missstand so schnell als möglich zu beseitigen, verbleiben wir für heute
mit freundlichen Grüßen
Christian Ohlenroth
Anlagen: Bild-Doku 01.06.2024, AZ-Artikel 10/2021
Erstellt am 1. Juni 2024 von baumallianz
Verstoß gegen die BSVO im Biergarten Nehir in der Rosenaustraße 31
Quelle: Unser Schreiben an das Amt für Grünordnung, 1.6.2024
Seit Oktober 2021 hat die Baum-Allianz immer wieder auf die Missachtung der Baumschutzverordnung im Biergarten Nehir in der Rosenaustraße 31 hingewiesen. Hier finden Sie die hierzu erschienenen Beiträge mit entsprechendem Fotomaterial: [Beitrag 01], [Beitrag 02], [Beitrag 03] und [Beitrag 04].
Nach damaligem erfolgreichem Intervenieren der Baum-Allianz mit Hilfe der Unteren Naturschutzbehörde hat der Besitzer/Pächter seit etwa zwei Monaten die Fließen, die er damals entfernen musste, alle auf dem Wurzelraum einer Kastanie deponiert. Dies wollen wir so nicht hinnehmen und haben daher heute folgendes Schreiben an das AGNF/UNB geschickt:
Anrede,
seit Anfang April 2024 hat eine Anwohnerin, die uns in Cc genommen hatte, bereits zweimal auf den Umstand hingewiesen, dass sich der Besitzer/Pächter des Lokals Nehir in der Rosenaustraße 31, um es drastisch zu sagen, einen Dreck um das Wohlergehen der Kastanien schert, und mit dem Ablegen seines Bauschutts auf den Wurzelbereich einer der vier Kastanien, eindeutig gegen die BSVO verstößt.
Dank der Hilfe Ihres Amtes konnte 2021/2022 erreicht werden, dass der Wurzelraum der Kastanien deutlich vergrößert wurde, indem der Pächter einen ca. 50 cm umlaufenden Fließen-Streifen, aufgrund der Auflagen der UNB, zu Recht entfernen musste. Selbige entfernten Fließen hat der Pächter aber jetzt seit ca. 2 Monaten direkt auf dem Wurzelraum der südwestlichsten Kastanie deponiert, siehe beiliegendes Bild von heute.
Leider wird dieser nicht haltbare Zustand, zumindest bis heute, von Ihrem Amt geduldet. Personalmangel hin oder her, möchten wir Sie daher noch einmal bitten, den Betreiber des Lokals aufzufordern, den Wurzelbereich der Kastanie umgehend von der viel zu schweren Last des Bauschutts zu befreien. Wir möchten nicht, dass die damaligen Bemühungen der UNB, für die wir uns an dieser Stelle ausdrücklich bedanken, durch einen offensichtlich beratungsresistenten Besitzer/Pächter konterkariert und nach wie vor missachtet werden.
Mit der Bitte diesen Missstand so schnell als möglich zu beseitigen, verbleiben wir für heute
mit freundlichen Grüßen
Christian Ohlenroth
Anlagen: Bild-Doku 01.06.2024, AZ-Artikel 10/2021
Kategorie: Baumfrevel Tags: Baumfrevel, Baumschutzverordnung, Nehir Hecht
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