Beitragsordnung

In § 4a (Mitgliedsbeiträge) der Satzung wird die Höhe der Mitgliederbeiträge durch die Beitragsordnung geregelt:

Diese Beitragsordnung wird aufgrund der Regelungen in § 4a (Mitgliedsbeiträge) der Satzung der Baum-Allianz-Augsburg e.V. erstellt.

Die Baum-Allianz Augsburg ist eine Bürgerinitiative, die sich ehrenamtlich für Erhalt, Ausweitung und wertschätzende Pflege des Stadtgrüns in Augsburg einsetzt. Sie ist dabei auf Mitglieder angewiesen, die mit Engagement und Tatkraft, aber auch mit ihren Mitgliedsbeiträgen und nicht zweckgebundenen Spenden einen Beitrag leisten, dieses Anliegen umzusetzen. Die Verantwortung und Entscheidungsbefugnis bezüglich der Beitragsverwendung liegt ausschließlich beim Vereinsvorstand.

Die Baum-Allianz Augsburg e.V. ist zur Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben darauf angewiesen, dass seine Mitglieder ihre Beiträge vollständig und pünktlich entrichten. Vor diesem Hintergrund hat die Mitgliederversammlung der Baum-Allianz Augsburg e.V. am 24.04.2023 diese Beitragsordnung beschlossen. Sie tritt zusammen mit der überarbeiteten Satzung am 05.06.2023 in Kraft. Mitglieder, die nach Inkrafttreten der Beitragsordnung dem Verein beitreten, wird die Beitragsordnung mit der Beitrittserklärung ausgehändigt. Sie ist damit auch für diese Mitglieder verbindlich.

Die Höhe der Beiträge wird von der Mitgliederversammlung durch Beschluss bestimmt. Die Beitragssätze gelten jeweils ab dem Geschäftsjahr, das auf die Mitgliederversammlung folgt, in der die Beiträge beschlossen wurden. Endet eine Mitgliedschaft vor Ablauf des Geschäftsjahres, erfolgt keine Erstattung.

Mitgliedsbeiträge

Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Die Höhe des Beitrages legt jedes Mitglied selbst fest, dabei soll jedoch ein Mindestbeitrag nicht unterschritten werden.

  • Der aktuelle Jahresbeitrag beträgt für Firmen, Institutionen, Einrichtungen: 120,00 Euro. Er ist nach oben hin offen.
  • Der aktuelle Jahresbeitrag beträgt für Einzelmitglieder und Privatpersonen: 60,00 Euro. Er ist nach oben hin offen.
  • Der aktuelle Jahresbeitrag für Schüler, Studenten, Leistungsempfänger, usw.: 30,00 Euro, als Solidarbeitrag nach Selbsteinschätzung.

Mitglieder, die vor dem Inkrafttreten der überarbeiteten Satzung in die Baum-Allianz Augsburg e.V. eingetreten sind, werden gebeten zu prüfen, ob sie ab 1. Januar 2024 ihren Jahres-Mindestbeitrag an die obigen Mindestbeiträge anpassen können. Sollte dies nicht möglich sein, so kann auch weiterhin der Solidarbeitrag nach Selbsteinschätzung in Höhe von mindestens 30,00 Euro beibehalten werden.

Mitglieder, die dem Verein beitreten, zahlen unabhängig vom Monat Ihres Eintrittes, immer den gesamten Jahresbeitrag.

Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich im Voraus bis spätestens zum 31. Januar eines Jahres zu zahlen. Ist der Beitrag bei Fälligkeit nicht eingegangen, gerät das Mitglied ohne Weiteres in Zahlungsverzug. Leistet ein Mitglied seinen Beitrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig, ist der Verein berechtigt, Mahn- und Verwaltungsgebühren zu erheben.

Mitglieder, die dem Verein ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, sind dafür verantwortlich, dass das angegebene Konto bei Einzug der Beiträge die entsprechende Deckung aufweist. Kommt es zu Rückbelastungen, werden die hierbei entstehenden Kosten dem Mitglied in Rechnung gestellt. Die Mitglieder haben dem Verein Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich mitzuteilen. Die Mitteilung ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Sollten dem Verein durch verspätet oder nicht mitgeteilte Änderungen Kosten entstehen, werden diese dem Mitglied in Rechnung gestellt.

Mitglieder, die dem Verein kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, sind verpflichtet selbstständig dafür zu sorgen, dass ihr jährlicher Mitgliedsbeitrag bis spätestens zum 31. Januar des neuen Geschäftsjahres beglichen wird.

Zahlungsverzug

  • Befindet sich das Mitglied mit seiner Beitragszahlung (Jahresbeitrag) 6 Monate im Rückstand, ist in dieser Zeit zweimal zur Zahlung aufgefordert worden und wurde dabei jeweils auf die Folgen der Nichtzahlung hingewiesen, kann der Vorstand mit Mehrheitsbeschluss das Mitglied ausschließen.
  • Ist das Mitglied über einen Zeitraum von einem Jahr unter der dem Verband zuletzt bekannten postalischen oder elektronischen Adresse nicht erreichbar, kann der Vorstand mit Mehrheitsbeschluss das Mitglied ausschließen.

Der Mitgliedsbeitrag deckt keine Kosten (z.B. Kursgebühren, Eintrittsgelder usw.) für Sonderveranstaltungen des Vereins ab.

Schlussbestimmung

Die Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 24.04.2023 angenommen. Sie tritt zusammen mit der überarbeiteten Satzung am 05.06.2023 in Kraft. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung zum Verein und gilt für jedes Vereinsmitglied.