Substanzverluste in der Stadt?


Quelle: BR Fernsehen, 5.3.2021, 17:30 Uhr

In Augsburg sorgen sich Anwohner gerade sehr um einzelne alte Stadtvillen, die verschwinden könnten. Schon bald. Die Befürchtung: Investoren könnten den alten Bestand einem modernen Neubau opfern. Hier können Sie das Video (3 Min.) ansehen.

Erhalt von Kultur-und Stadtgeschichte in der gesamten Stadt


Quelle: Augsburgs Erbe bewahren, PM vom 5.3.2021

Erhalt von Kultur-und Stadtgeschichte in der gesamten Stadt – nicht nur in angesagten Gründerzeitquartieren

Seit Jahren fordert die Initiative „Augsburgs Erbe bewahren“ einen sorgsameren Umgang mit der gebauten Geschichte in unserer Stadt ein. Gebäude, Plätze, Parks, historische (Vor)Gärten, Grünanlagen, Straßenzüge, die nicht unter Denkmal- oder Ensembleschutz stehen, aber dennoch Teil unserer Stadt-Kultur und – Geschichte sind und deren Verlust zu verurteilen ist, haben keinerlei Schutzstatus in Augsburg. Deren Erhalt hängt also nur vom guten Willen des Eigentümers ab. Daher fordern wir von der Politik und Verwaltung schon seit Jahren, bisher aber immer vergebens, Erhaltenssatzungen, um Abrisse durch die jeweiligen Privateigentümer oder Investoren verhindern zu können und die Jahresringe unserer Geschichte im Stadtbild zu erhalten. Dabei geht es nicht darum, Modernisierungen, Sanierungen, Umbauten und Umnutzungen, bauliche Ergänzungen zu verbieten, sondern Totalabrisse und somit den Verlust jeglicher architektonisch ablesbarer, greifbarer Erinnerung an explizite Zeit-und Stadtgeschichte, also Kulturgeschichte, vermeiden zu können. Meist würden sich Lösungen finden lassen, die beides verbinden können- zeitgemäße Ansprüche und Profit sowie Bewahren gebauter Geschichte und deren Erhalt für künftige Generationen.

Dass dies nun im Bismarckviertel plötzlich in den Fokus der Verwaltung und Regierungskoalition rückt und die Chance auf Umsetzung erhalten könnte, wäre natürlich ein begrüßenswerter Schritt, aber nur ein erster. Historische Bausubstanz und alter Baumbestand befinden sich nämlich nicht nur in den bevorzugten Lagen sondern eben auch in weniger privilegierten Vierteln. Wir freuen uns, wenn die Stadtverwaltung und der Stadtrat Augsburgs Erbe endlich bewahren möchte und nehmen die Verantwortlichen künftig gerne beim Wort und in die Pflicht, auch wenn es um Objekte in anderen Quartieren und Stadtteilen geht.

Wir unterstützen die zahlreichen Anstrengungen, die nun bezüglich der Villa im Bismarckviertel unternommen werden, möchten aber zum Ausdruck bringen, dass man auch in weniger privilegierten Vierteln und Quartieren bemüht sein muss, architektonische Spuren der vergangenen Jahrzehnte und Jahrhunderte zu erhalten. Die auf Zeit gewählten Bürgervertreter haben die Verantwortung auch dort sensibel und angemessen mit historischer Substanz und Strukturen umzugehen, ganz gleich ob Bürgerhäuser, Villa, Arbeitersiedlung, Grünanlagen, Industriegebäude, Nachkriegsarchitektur uvm.

Der Erhalt und sensible Umgang mit historischer Bausubstanz sollte nicht nur Klientelpolitik sein, sondern auch in weniger im Fokus stehenden Quartieren grundsätzliches Selbstverständnis derjenigen sein, denen jeweils für einige Jahre das Wohl der Stadt in die Hände gelegt wurde.

Da in Augsburg etwa 90 % aller Gebäude keinerlei Schutzstatus haben, weder Einzeldenkmal noch Ensemble, sind diese potentiell nicht vor Abrissen geschützt. Was würde aus Augsburgs Stadtbild und seiner Geschichte werden, wenn die jeweiligen Eigentümer Anträge zum Abriss und Neubau stellen? Hier könnte die Politik, ein vergleichender Blick in andere Städte lohnt, durch besagte Erhaltenssatzungen, aber auch durch andere Maßnahmen (z.B. keine Ausweitung von Baufeldern in B-Plänen, um keine Anreize zu setzen abzureissen und größer neu zu bauen) steuernd eingreifen. Aber auch Moderation, kompetente Beratung der Bauherren, eine städtische Offensive für Erhalt statt Abriss, Programme und Anreize schaffen, bei Bauvorhaben ebenso die Nachhaltigkeit des Bewahrens von verbauter grauer Energie miteinzubeziehen und Gesamt- Ökobilanzen berechnen und zu bepreisen, wären einige weitere Möglichkeiten. Der bisherige goldene Weg zur Profitmaximierung durch Abriss und ubiquitären Neubau mit möglichst viel Raumkubik statt Erhalt, Sanierung und Umbau muss dringend hinterfragt werden. Dies sollte nicht nur in gentrifizierten Gründerzeitquartieren möglich sein, sondern auch in allen anderen Stadtvierteln, die ebenso alle wichtiger Teil der Stadt und ihrer reichen und vielfältigen Geschichte sind.

 

Wieder droht ein kleiner Mosaikstein der Augsburger Kulturgeschichte zu verschwinden!


Quelle: Gärtnerhaus im Park, A. Blümel, 2.3.2021

In der Hochfeldstraße 15 soll eine historische Villa abgebrochen werden. Gefährdet ist auch eine Rotbuche. Übrigens auch in der Perzheimstraße 36, Teil des wertachseitigen Gesichts des Thelottsviertels, sind eine Villa und eine Rotbuche akut bedroht. Die Initiative „Augsburgs Erbe bewahren“, früher „Gärtnerhaus im Park“, weist seit Jahren auf die Gefährdung geschichtsträchtigen Baubestandes ohne Denkmalschutzstatus sowie alter wertvoller Bäume im gesamten Stadtgebiet hin und fordert schon seit langem Erhaltungssatzungen als Handhabe der Stadt um Abrisse durch die Privateigentümer oder Investoren zu verhindern. Weiterlesen auf Gärtnerhaus im Park

Villa im Bismarckviertel: Augsburger Regierung möchte Erhaltungssatzung


Quelle: Augsburger Allgemeine, Stefan Krog, 28.2.2021

In der Diskussion über den möglichen Abriss der Villa in der Hochfeldstraße im Bismarckviertel hat sich jetzt auch die schwarz-grüne Regierungskoalition zu Wort gemeldet. Man unterstütze die Idee der Verwaltung, den Erlass einer so genannten Erhaltungssatzung zu prüfen. „Damit können nicht nur die architektonischen Eigenheiten Augsburgs im Bismarckviertel, wie zum Beispiel die Stadtvilla in der Hochfeldstraße 15, und vergleichbaren Quartieren bewahrt werden. Auch Neubauten ließen sich zukünftig besser in die Umgebung integrieren“, so Grünen-Fraktionsvorsitzende Verena von Mutius-Bartholy. Hier seien dann strengere Maßstäbe anzulegen als sie sonst üblich sind. Weil in Gebieten, in denen eine solche Satzung gilt, ein Abbruch oder eine Nutzungsänderung von der Stadt zusätzlich genehmigt werden müssen, behielte man besser die Kontrolle über baulich wertvolle und stadtteilprägende Bauten, auch wenn sie nicht denkmalgeschützt sind. Grundsätzlich seien Eigentümer wie Bürger dazu aufgerufen, sich dafür einzusetzen, dass künftige Generationen eine historisch gewachsene Stadt bekommen. Weiterlesen in der Augsburger Allgemeinen

Petition Erhaltungssatzung für Augsburger Stadtviertel unterzeichnen


Quelle: Initiative Bismarckviertel, 28.2.2021

Die Initiative Bismarckviertel fordert die Einrichtung einer Erhaltungssatzung für Stadtviertel mit altem Bau- und Baumbestand, die nicht unter Denkmalschutz (Einzelbaudenkmal/ Ensemble) fallen. Sie fordern, dass die Stadt Augsburg künftig neben dem Denkmalrecht andere Möglichkeiten zur Erhaltung des Bau- und Baumbestandes nutzt. Insbesondere wird der Erhalt der Diesel-Villa und Sicherstellung des Erhalts der ca. 100-jährigen Rotbuche in der Hochfeldstraße 15 im Bismarckviertel gefordert.

Begründung:

Als Anwohnende des Bismarckviertels möchten wir für unser Viertel sowie für Augsburg insgesamt das architektonische Erbe unserer Stadt einschließlich des vorhandenen wertvollen Baumbestands nachhaltig schützen. Gebäude und Bäume stiften Identität. Wenn diese aus den Stadtteilen verschwinden, dauert es lange, neue Identitäten wieder aufzubauen.

Ausgelöst durch den geplanten Abriss der Diesel-Villa (*Die Villa wurde 1902 vom renommierten Baubüro Jack & Wanner für den Industriellen Hermann Diesel, einen Vetter des weltberühmten Erfinders Rudolf Diesel errichtet. Nach Beschädigungen 1944 wurde sie vereinfacht wiederaufgebaut. Hier ist seitens des Investors ein Abriss und Neubau von 10 Wohneinheiten inkl. Tiefgarage geplant.) sowie der Gefährdung der dazugehörigen ca. 100 Jahre alten Rotbuche in der Hochfeldstraße 15, fordern wir künftig neben dem Denkmalrecht den Einsatz weiterer Möglichkeiten zur Erhaltung des Baubestandes. In Frage kommen z.B. Erhaltungssatzungen in bestimmten Gebieten, wie dem Bismarckviertel, auf der Grundlage von § 172 BauGB. Solche Erhaltungssatzungen existieren bereits in anderen Städten zur „Erhaltung der städtebaulichen Eigenart eines Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt“, z.B. in Dresden.

Die Gebiete, in denen eine Erhaltungssatzung gilt, dienen der räumlichen Erweiterung von Bauensembles. Städte selbst können festlegen, welche Bauten, Grünflächen und auch Strukturen (Zäune, Mauern) bewahrt werden sollen, wo rote Linien für Neubauten eingezogen werden sollen, welche Nutzungen in solchen Gebieten möglich sein sollen. Die Kommune kann sich so z.B. auch ein Vorkaufsrecht für Grundstücke und Immobilien sichern.

Wir danken Ihnen für die Unterstützung unserer Petition, damit unser Augsburg lebenswert und liebenswürdig bleibt!

Ihre Initiative Bismarckviertel

Hier können Sie die Online-Petition unterzeichnen