Baum-Allianz Augsburg reicht Klage gegen Eingriffe in FFH-Gebiet ein

Quelle: Pressemitteilung, Baum-Allianz Augsburg, 11.12.2023

Kritik an Fällungen entlang des Neubachs

Die Baum-Allianz Augsburg hat heute Klage gegen eine Befreiung von der Naturschutzgebietsverordnung „Stadtwald Augsburg“ (FFH-Gebiet am Neubach) eingereicht, die die Regierung von Schwaben der Stadt Augsburg bereits im Sommer erteilt hatte. Mit der Befreiung wurde die Erlaubnis erteilt, regelmäßige Eingriffe in den Bewuchs entlang des Neubachs vorzunehmen, der wichtige ökologische Funktionen für streng geschützte Tierarten und das FFH-Gebiet insgesamt erfüllt. Die Baum-Allianz Augsburg bemängelt unzureichende Ermittlungen im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebiets und den Schutz bedrohter Tierarten. Mit der Klage möchte die Baum-Allianz Augsburg ein Schutzkonzept für das FFH-Gebiet erwirken, das die Interessen des Kanubetriebs mit den Belangen des Naturschutzes optimal in Einklang bringt.

Bereits im Frühjahr 2022 hatte die Baum-Allianz Augsburg die Rechtmäßigkeit der Fällungen am Neubach in Frage gestellt, siehe hierzu unsere Pressemitteilung vom 11.3.2022.

Seit dieser Zeit hat die Baum-Allianz Augsburg Anfragen nach dem Umweltinformationsgesetz bei mehreren Behörden der Stadt Augsburg und des
Freistaats Bayern gestellt. Leider wurden diese nur unvollständig beantwortet, sodass diverse Fragen zu den Eingriffen der Stadt in das FFH-Gebiet offen blieben. Die Baum-Allianz Augsburg hat daher mit Hilfe einer Frankfurter Umwelt-Kanzlei (Rechtsanwälte Philipp-Gerlach & Teßmer) beschlossen, das Schutzkonzept für die Uferbereiche des Neubachs einer gerichtlichen Prüfung zu unterziehen. Mit der eingereichten Klage will die Baum-Allianz Augsburg vor allem einen besseren Schutz des FFH-Gebiets bzw. des Uferbewuchses entlang des Neubachs erreichen und dessen Schutzkonzept für die Zukunft verbessern.

Alle bisher zu diesem Thema erschienenen Beiträge finden Sie hier auf unserer Website.

Hier finden Sie unsere Pressemitteilung im PDF-Format.

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