Quelle: Augsburger Allgemeine, Leserbrief, 12.4.2023
Zum Artikel „Kleingärtner kritisieren Kahlschlag“ vom 1. April:
Frau Knab sei gedankt, dass sie sich der Naturzerstörung am Senkelbach-Biotop angenommen hat. Zu Ostern haben sich viele Menschen ein Bild vom Ausmaß der Zerstörung gemacht. Manche Spaziergänger hatten Tränen in den Augen angesichts der zerfetzten Bäume und herausgerissenen Sträucher. Für mich ist erschreckend, mit welch sinnloser Brutalität in einem naturgeschützten Biotop vorgegangen wurde. Das ganze Gebiet entlang des Senkelbachs ist ein kartiertes Biotop. Stadträte haben im Umweltausschuss und in der Stadtratssitzung Fragen gestellt, aber keine Antworten bekommen, von den Ämtern will niemand informiert worden sein.
Kann der zitierte Kraftwerksbetreiber also eigenmächtig entscheiden, wie er seiner Pflicht zum Gewässserunterhalt nachkommt und ob die von ihm beauftragte Firma für die Arbeit erfahren und geeignet ist? Braucht er keine Genehmigung? Der Ball der Verantwortung wird von den Ämtern jetzt hin- und hergeschoben, doch die Amtsleiter müssen handeln und überprüfen, ob hier gegen ein Landesgesetz/Bayerisches Naturschutzgesetz verstoßen wurde. Richard Kurz, Augsburg
Siehe auch: Frevel an einem Biotop – sind zuständige Ämter ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen?
Erstellt am 12. April 2023 von baumallianz
Kahlschlag: Gab es eine Genehmigung?
Quelle: Augsburger Allgemeine, Leserbrief, 12.4.2023
Zum Artikel „Kleingärtner kritisieren Kahlschlag“ vom 1. April:
Frau Knab sei gedankt, dass sie sich der Naturzerstörung am Senkelbach-Biotop angenommen hat. Zu Ostern haben sich viele Menschen ein Bild vom Ausmaß der Zerstörung gemacht. Manche Spaziergänger hatten Tränen in den Augen angesichts der zerfetzten Bäume und herausgerissenen Sträucher. Für mich ist erschreckend, mit welch sinnloser Brutalität in einem naturgeschützten Biotop vorgegangen wurde. Das ganze Gebiet entlang des Senkelbachs ist ein kartiertes Biotop. Stadträte haben im Umweltausschuss und in der Stadtratssitzung Fragen gestellt, aber keine Antworten bekommen, von den Ämtern will niemand informiert worden sein.
Kann der zitierte Kraftwerksbetreiber also eigenmächtig entscheiden, wie er seiner Pflicht zum Gewässserunterhalt nachkommt und ob die von ihm beauftragte Firma für die Arbeit erfahren und geeignet ist? Braucht er keine Genehmigung? Der Ball der Verantwortung wird von den Ämtern jetzt hin- und hergeschoben, doch die Amtsleiter müssen handeln und überprüfen, ob hier gegen ein Landesgesetz/Bayerisches Naturschutzgesetz verstoßen wurde. Richard Kurz, Augsburg
Siehe auch: Frevel an einem Biotop – sind zuständige Ämter ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen?
Kategorie: Baumfrevel, Naturschutz, Presseartikel Tags: Biotop, Richard Kurz, Senkelbach
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