Baumschutzverordnung: hier Baustelle Raunerstrasse 23

Bezugnehmend auf unser Schreiben an die UNB vom 2.9.2022 können wir mitteilen, dass die Baumaterialien gleich nach unserem Schreiben von dem betroffenen Baum entfernt wurden. Trotz dieser erfreulichen Nachricht liegen noch viele Dinge im Argen, weshalb wir uns erneut an die Amtsleiterin des AGNF gewendet haben, siehe hierzu unser heutiges Schreiben


Sehr geehrte Frau Vedder,

zunächst möchten wir uns für ihren schnellen Einsatz, aufgrund unserer E-Mail vom 1.9.2022 (Betreff: Baustellen-Baumfrevel in der Raunerstrasse 23), bedanken. Wir konnten uns selbst bereits ab Freitag, 2.9.2022 davon überzeugen, dass die Baumaterialien, die an der betroffenen Kastanie deponiert wurden, entfernt, bzw. verlagert wurden. Allein hieran ist also erkennbar, dass es von Anfang an unnötig war, die Baumaterialien ausgerechnet an der Kastanie abzulagern. Wie man sieht, gibt und gab es ja andere Depotflächen. Warum also nicht gleich so?

Trotz der schnellen Reaktion ihrer beiden Ämter ist es aber für uns nicht nachvollziehbar, warum der in den Baumschutzmaßnahmen (DIN 18920) und auch in ihrem eigenen Baustellen-Leitfaden vorgeschriebene „feste Zaun“ nicht zur Auflage für den Bauherren (hier aktuell in der Raunerstrasse) gemacht wurde. Stattdessen wurde ein „mobiler Zaun“ aufgestellt. Warum nicht der vorgeschriebene „feste Zaun“? Aus Erfahrung wissen wir alle, dass die mobilen Zäune oftmals die Eigenschaft haben zu wandern. Das wiederum kann den vermeintlichen Baumschutz erneut beeinträchtigen und wäre mit zusätzlichen Kontrollen (für die laut ihren Aussagen in der AZ kein Personal vorhanden ist), verbunden.

Es kann sich daher für uns nur der Verdacht aufdrängen, dass beim Eingreifen ihres Amtes, Bauunternehmer möglichst geschont werden sollen. Hier werden die Interessen der Bauindustrie gegenüber dem Schutz unseres öffentlichen städtischen Grüns gestellt. Somit können wir nur zu dem Schluss kommen, dass ihr Amt nicht dem städtischen Grün, oder zumindest nur halbherzig, sondern den Interessen der Bauherren dient. Nach unserem Verständnis ist dies aber nicht die Aufgabe ihres Amtes.

Nachdem zumindest das städtische Grün Eigentum der Bürger, und nicht Eigentum der dafür verantwortlichen Ämter ist, fordern wir erneut deutlich mehr Transparenz und öffentliche Informationen. Es ist zwar erfreulich, dass immer wieder Baumaterialen rund um die Bäume, nicht zuletzt durch Hinweise von Bürgern und der Baum-Allianz, durch ihr Amt entfernt werden. Wenn es aber um das Verhängen und vor allem um das Durchsetzen von z.B. Ordnungswidrigkeits-Verfahren, Baustopp oder Bußgelder geht, erfahren wir und die Öffentlichkeit so gut wie nichts. Im besten Fall gibt es hierfür eine Ankündigung, oder sollten wir eher von einer Absichtserklärung sprechen, meistens in Verbindung mit einem dazugehörigen Presseartikel der AZ, und auch nur dann, wenn Bürger oder die Baum-Allianz wieder auf einen neuen Baumfrevel auf Baustellen hingewiesen haben.

Wir können uns an keinen Fall erinnern, indem z.B. die Höhe eines Bußgeldes öffentlich kommuniziert wurde. Reden wir hier von € 50,00, € 500,00, € 5.000,00 oder gar € 50.000,00 (die nach der bestehenden BSVO maximal vorgesehen sind)? Auffällig ist hier, dass bei etlichen unserer Nachfragen, ob und wie hoch Bußgelder seitens ihrer Ämter verhängt wurden, nach wie vor „Schweigen im Walde“ herrscht.

Bei der Offenlegung der auferlegten Ordnungsgelder interessiert es uns nicht, welche Firma wieviel bezahlt hat, sondern dass die BSVO konsequent vollzogen wird, und der durch Art. 57 BayNatSchG vorgesehene Sanktionsrahmen ausgenutzt wird. Denn jedes nicht geahndete Vergehen wird weitere Fragen und Arbeit für ihr Amt zur Folge haben. Für uns wäre es daher mehr als wünschenswert, wenn dieser unnötige Mehraufwand vermieden werden kann.

Nicht nachvollziehbar sind außerdem die Aussagen in der AZ vom 8.9.2022: „Bei der Stadt sieht man für ein frühes, engmaschiges Kontrollnetz aktuell keine Möglichkeiten: „Eine Baukontrolle auf Baustellen vor Baubeginn ist aufgrund der personellen Kapazitäten im Bauordnungsamt derzeit nicht möglich.“ Das Gleiche gelte für Baustellen mit Baumbestand. Auch der Unteren Naturschutzbehörde sei es personell nicht möglich, jede Baustelle zu kontrollieren.“

Bitte verzeihen Sie, aber dies können wir nur als wiederholt hervorgebrachte Ausrede betrachten. Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass bei Anwendung einer Kontrolle vor Baubeginn, sich ihr Amt viel Arbeit einsparen würde und sich dadurch der Arbeitsaufwand einer Erstkontrolle relativieren würde. Dadurch, dass vor Beginn von Bauarbeiten entsprechende Kontrollen nicht durchgeführt werden, ist oftmals Ärger vorprogrammiert und dann im Anschluss mit Arbeitsmehraufwand für ihr Amt verbunden.

Um den Aufwand an Kontrollen einzuschränken, schlagen wir vor, dass im Rahmen der Baugenehmigungen bzw. der Vergaben durch das Tiefbauamt, eine entsprechende Auflage gemacht werden sollte, verbunden mit der Übergabe ihres Baum-Leitfadens (Baumschutz bei Bauvorhaben). Außerdem sollte gefordert werden, dass nach Einrichtung der Baustelle und vor Beginn der Arbeiten, Fotos zur Dokumentation des Baum-Schutzes vom Bauherren an ihr Amt geliefert werden müssen. Das wiederum könnte den Einsatz von Vor-Ort-Kontrollen durch ihr Amt einschränken.

Wir fordern Sie, bzw. die hierfür verantwortlichen Stellen, daher zum wiederholten Mal auf, endlich die bestehende Baumschutzverordnung und ihren eigenen Baum-Leitfaden (Baumschutz auf Baustellen) konsequent, ohne Wenn und Aber, um- und durchzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Ohlenroth, im Namen des Vorstandes

P.S.: Bitte verstehen Sie uns nicht falsch. Wir wollen Ihre Arbeit nicht schlecht reden und sind uns natürlich bewusst, dass AGNF und UNB hier nicht allein zuständig sind. Wir können nicht beurteilen, wer hier federführend für die Kontrollen zuständig ist. Sollte es die Baubehörde oder weitere Ämter oder Referate sein, so bitten wir Sie unser Schreiben und unsere Forderungen an diese weiterzuleiten.