Ergänzend zu unseren bisherigen Posts zum Thema Baumfrevel auf Baustellen, weist uns heute ein Bürger auf den Umgang mit Bäumen in der Raunerstrasse 23 hin.
Auch diesen Vorfall haben wir gestern an die Untere Naturschutzbehörde gemeldet mit der Bitte entsprechend dagegen vorzugehen:
Anrede,
heute sind wir zum wiederholten Mal auf den nicht hinnehmbaren Umgang mit Stadt-Bäumen, dieses mal auf der Baustelle in der Raunerstrasse 23, aufmerksam gemacht worden.
Dem beiliegenden Bild ist eindeutig zu entnehmen, dass hier massiv gegen die Baumschutzverordnung verstoßen wird. Es ist unschwer zu erkennen, dass keine Baumschutzmaßnahmen der DIN 18920 (weder Wurzelschutz, noch Stammschutz), siehe Anlage durchgeführt wurden. Auch außerhalb des Grundstücks wurde Baumaterial auf öffentlichem Grün unter den Bäumen abgestellt. Es wurde beobachtet, dass dies mit einem Seilkran durchgeführt wurde, der durch die Baumkrone fädelt und hierbei Äste ganz abreißt oder mit dem Seil aufreibt.
An der Kastanie wurde ein Bodenabtrag vor Beginn der Arbeiten durchgeführt und danach mit Leerkies abgedeckt. Die Feinwurzeln im Oberboden sind jetzt weg. Auch hier wurde bis an den Stamm Bauschutt und Baumaterial deponiert. Der Schutz des Kronentraufbereichs ist in keiner Weise eingehalten. Baumschutz ist hier komplette Fehlanzeige! Außerdem wurde von einem aufmerksamen Bürger beobachtet, dass am Wendehammer der Raunerstrasse den Fahrspuren nach, auch regelmäßig ein Auto unter einem Baum bis an den Stamm parkt. Es ist davon auszugehen, dass es sich hier um einen Wagen der Baufirma handelt, der den Schatten sucht. Die Wiese ist schon braun und von den Fahrspuren bis an den Baum verdichtet.
Bitte unterbinden Sie umgehend weitere Schädigungen der betroffenen Bäume, um zu retten, was noch zu retten ist. Wir erwarten in einem ersten Schritt einen sofortigen Baustopp und eine fachkundige Überprüfung von etwaigen bisherigen Schäden, gefolgt von entsprechenden Ordnungsverfahren, sofortige Herstellung und Gewährleistung der Baumschutzmaßnahmen nach DIN 18920 und Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
Obwohl wir es in der Vergangenheit mehrfach angesprochen haben ist es für uns nach wie vor unbegreiflich, dass vor Beginn von Baustellenarbeiten im Baumbestand, eine vorherige Kontrolle der Einhaltung der vorgeschriebenen Baumschutzmaßnahmen durch ihr Amt, ignoriert wird. Eine Erlaubnis zum Bauen in geschützten Baumarealen ist nur zu gewähren, wenn alle vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen vor Baubeginn erfüllt sind. Würde ihr Amt im Vorfeld vor Ort die Einhaltung der Schutzmaßnahmen kontrollieren, würden wir uns alle zusammen viel Arbeit und Ärger ersparen und für einen effektiven Baumerhalt sorgen.
Mit Ihrer Spende helfen Sie verschiedene Projekte der Baum-Allianz Augsburg mit finanziellen Mitteln auszustatten, damit wir uns für unser städtisches Grün einsetzen können.
Zuletzt aktualisiert: 12. Oktober 2022 von baumallianz
Baumfrevel in der Raunerstraße 23
Ergänzend zu unseren bisherigen Posts zum Thema Baumfrevel auf Baustellen, weist uns heute ein Bürger auf den Umgang mit Bäumen in der Raunerstrasse 23 hin.
Auch diesen Vorfall haben wir gestern an die Untere Naturschutzbehörde gemeldet mit der Bitte entsprechend dagegen vorzugehen:
Anrede,
heute sind wir zum wiederholten Mal auf den nicht hinnehmbaren Umgang mit Stadt-Bäumen, dieses mal auf der Baustelle in der Raunerstrasse 23, aufmerksam gemacht worden.
Dem beiliegenden Bild ist eindeutig zu entnehmen, dass hier massiv gegen die Baumschutzverordnung verstoßen wird. Es ist unschwer zu erkennen, dass keine Baumschutzmaßnahmen der DIN 18920 (weder Wurzelschutz, noch Stammschutz), siehe Anlage durchgeführt wurden. Auch außerhalb des Grundstücks wurde Baumaterial auf öffentlichem Grün unter den Bäumen abgestellt. Es wurde beobachtet, dass dies mit einem Seilkran durchgeführt wurde, der durch die Baumkrone fädelt und hierbei Äste ganz abreißt oder mit dem Seil aufreibt.
An der Kastanie wurde ein Bodenabtrag vor Beginn der Arbeiten durchgeführt und danach mit Leerkies abgedeckt. Die Feinwurzeln im Oberboden sind jetzt weg. Auch hier wurde bis an den Stamm Bauschutt und Baumaterial deponiert. Der Schutz des Kronentraufbereichs ist in keiner Weise eingehalten. Baumschutz ist hier komplette Fehlanzeige! Außerdem wurde von einem aufmerksamen Bürger beobachtet, dass am Wendehammer der Raunerstrasse den Fahrspuren nach, auch regelmäßig ein Auto unter einem Baum bis an den Stamm parkt. Es ist davon auszugehen, dass es sich hier um einen Wagen der Baufirma handelt, der den Schatten sucht. Die Wiese ist schon braun und von den Fahrspuren bis an den Baum verdichtet.
Bitte unterbinden Sie umgehend weitere Schädigungen der betroffenen Bäume, um zu retten, was noch zu retten ist. Wir erwarten in einem ersten Schritt einen sofortigen Baustopp und eine fachkundige Überprüfung von etwaigen bisherigen Schäden, gefolgt von entsprechenden Ordnungsverfahren, sofortige Herstellung und Gewährleistung der Baumschutzmaßnahmen nach DIN 18920 und Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
Obwohl wir es in der Vergangenheit mehrfach angesprochen haben ist es für uns nach wie vor unbegreiflich, dass vor Beginn von Baustellenarbeiten im Baumbestand, eine vorherige Kontrolle der Einhaltung der vorgeschriebenen Baumschutzmaßnahmen durch ihr Amt, ignoriert wird. Eine Erlaubnis zum Bauen in geschützten Baumarealen ist nur zu gewähren, wenn alle vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen vor Baubeginn erfüllt sind. Würde ihr Amt im Vorfeld vor Ort die Einhaltung der Schutzmaßnahmen kontrollieren, würden wir uns alle zusammen viel Arbeit und Ärger ersparen und für einen effektiven Baumerhalt sorgen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Ohlenroth
Kategorie: Baumfrevel, Baumschutzverordnung, Schriftsatz, Stadtbäume Tags: Untere Naturschutzbehörde
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