Satzung über die Festlegung des Erhaltungsgebietes Nr. 1 „Beidseits der Lessingstraße“

Quelle: Amtsblatt der Stadt Augsburg, 22.3.2021

Satzung über die Festlegung des Erhaltungsgebietes Nr. 1 „Beidseits der Lessingstraße“ – Inkrafttreten gemäß § 172 Abs. 1 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) –

Der Stadtrat der Stadt Augsburg hat am 19.03.2021 beschlossen:

  1. Für den Bereich zwischen der Hochfeldstraße im Westen, der Alpenstraße im Süden, der Haunstetter Straße im Osten und der
    Neidhartstraße bzw. dem Flurstück Nr. 5230/91 (Gemarkung Augsburg) im Norden, wird die Erhaltungssatzung Nr 1 „Beidseits
    der Lessingstraße“ beschlossen. Der konkrete räumliche Geltungsbereich des festgelegten Gebiets ergibt sich aus dem Lageplan vom 12.03.2021, der Bestandteil der Satzung ist.
  2. Die in 1. genannte Satzung soll gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB der Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des
    beschriebenen Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt dienen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des BauGB durchzuführen, insbesondere die
    Erhaltungssatzung zügig in Kraft zu setzen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Erhaltungssatzung und damit eine Genehmigungspflicht für die Errichtung, den Rückbau, die
Änderung und die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen in Kraft.

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