Auf unseren Post und unsere Anfrage an das Amt für Grünordnung wurden die Baumaterialablagerungen auf den beiden Baustellen umgehend entfernt, siehe Bilder und wir erhielten folgende Antwort von der Amtsleiterin.
Sehr geehrter Herr Ohlenroth,
vielen Dank für Ihre Hinweise und Ihre Anfrage zum Umgang mit Baumschutz auf Baustellen (E-Mails vom 23. und 27. April 2020).
Selbstverständlich sind wir Ihren Hinweisen umgehend nachgegangen (in beiden Fällen) und haben die Firmen sofort aufgefordert, das Baumaterial aus dem Traufbereich der Bäume zu entfernen. Natürlich haben die Firmen immer irgendwelche Ausreden, das verhält sich ähnlich wie bei Autofahrern, die die zulässige Geschwindigkeit übertreten und erwischt werden.
Nun sind in beiden Fällen bisher keine nachhaltigen Schäden an den Bäumen entstanden, die wir in Rechnung stellen könnten. In anderen Fällen, in denen Bäume beschädigt wurden, wird dieses auch in Rechnung gestellt. Allerdings wird ein Bußgeldverfahren eröffnet (Untere Naturschutzbehörde zuständig).
Im Falle der Bismarckstraße sind wir erneut tätig geworden und wir werden auch prüfen, ob hier nachträglich Maßnahmen erforderlich sind.
Im Fall der Baustelle am Roten Tor werden wir auch noch das Tiefbauamt um Stellungnahme bitten und auf die Erfordernisse des Baumschutzes aufmerksam machen, denn die Baustelle wurde vom Tiefbauamt beauftragt.
Wie wir Ihnen in anderen Antworten auch schon geschrieben haben, sind wir sehr dankbar, dass Sie uns mit Ihren Hinweisen zur Missachtung des Baumschutzes auf Probleme hinweisen. Auch hier verhält es sich wie mit dem Autofahren. Die meisten Beteiligten kennen die Regeln, leider halten sich nicht alle daran. Dieses ist leider auch die Antwort zu Ihrer ersten Frage. Es wird sich wohl auch in Zukunft nicht verhindern lassen, dass der Baumschutz an verschiedenen Stellen missachtet wird, mit der neuen Baumschutzverordnung können wir jetzt allerdings ein Bußgeldverfahren einleiten.
Wenn einer Firma, bzw. dem Bauherren ein verursachter Schaden eindeutig zugeordnet werden kann, muss dieser die Kosten für die Maßnahmen oder Ersatzpflanzungen tragen.
Erhält die Untere Naturschutz Behörde Mitteilung über einen Baumfrevel, so ist es von vorrangiger Priorität, möglichst umgehend zu reagieren und sich ein Bild über die Situation vor Ort zu machen. So kann direkt an Ort und Stelle mit den Verantwortlichen besprochen werden, welche Maßnahmen getroffen werden müssen, um Schäden an Bäumen und Wurzelwerk zu verhindern. Dies geschieht in der Regel in Zusammenarbeit mit dem Bauordnungsamt als zuständiges Amt für die Genehmigung des Bauvorhabens. Bei Bedarf müssen zusätzliche Auflagen vereinbart bzw. eine Frist zur Erfüllung der bereits bestehenden Auflagen festgesetzt werden. Das Verhängen einer Ordnungswidrigkeit steht als Mittel zur Verfügung, kommt jedoch erst dann zum Einsatz, wenn sich die Verantwortlichen nachhaltig uneinsichtig zeigen oder sich weiterhin nicht an die abgesprochenen Auflagen halten.
Eine Auflistung der bisher verhängten Maßnahmen und Sanktionen gibt es in unserem Amt nicht. Die Sachverhalte werden Projektbezogen geführt.
In der Regel werden Baustellen ordnungsgemäß angemeldet, dann gibt es entsprechende Auflagen zum Baumschutz. In Grünanlagen wird dieses über Sondernutzungsgenehmigungen mit entsprechenden Auflagen geregelt. An besonders sensiblen Stellen werden die Maßnahmen auch zu Baubeginn kontrolliert. Das AGNF fordert bei größeren Baustellen zudem eine ökologische Bauleitung.
Es gibt aber im Stadtgebiet mehrere 1000 Aufgrabungen im Jahr und dazu unzählige andere Bauvorhaben. Die Bandbreite reicht vom einfachen Überfahren der Baumscheiben bis zu tiefen Abgrabungen im Wurzelbereich. Es ist dem AGNF nicht möglich, jede einzelne Baustelle im Stadtgebiet engmaschig zu kontrollieren, der Mehraufwand überschreitet jegliche Möglichkeiten.
Tatsächlich sind die Mitarbeiter im AGNF im Außendienst stark sensibilisiert und schreiten in der Regel sofort ein, wenn der Baumschutz offensichtlich missachtet wird und wir haben auch den Eindruck, dass die Regeln besser beachtet werden als noch vor einigen Jahren.
Wir werden auch Ihren Hinweis zu dem Fahrzeug von der Stadtreinigung aufnehmen und erneut im AWS zur Einhaltung des Baumschutzes zu werben und die Mitarbeiter dazu auffordern, nur auf befestigten Wegen zu fahren.
Das Amt für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen nimmt den Baumschutz sehr ernst und schöpft auch alle Kontrollmöglichkeiten im Rahmen der Personalkapazitäten aus, deshalb müssen wir Ihre Behauptung, dass es sich hier um ein reines Lippenbekenntnis handelt, mit Nachdruck zurückweisen. Erfolge im Baumschutz lassen sich nicht sofort messen, da jeder beachtete Baumschutz unbeachtet bleibt! In diesem Sinne können Sie versichert sein, dass sich das Amt für Grünordnung auch weiterhin energisch und wirkungsvoll für den Baumschutz einsetzt.
Anette Vedder
Amtsleiterin
Erstellt am 29. April 2020 von baumallianz
Baustelle Bismarckstraße und Rotes Tor
Auf unseren Post und unsere Anfrage an das Amt für Grünordnung wurden die Baumaterialablagerungen auf den beiden Baustellen umgehend entfernt, siehe Bilder und wir erhielten folgende Antwort von der Amtsleiterin.
Sehr geehrter Herr Ohlenroth,
vielen Dank für Ihre Hinweise und Ihre Anfrage zum Umgang mit Baumschutz auf Baustellen (E-Mails vom 23. und 27. April 2020).
Selbstverständlich sind wir Ihren Hinweisen umgehend nachgegangen (in beiden Fällen) und haben die Firmen sofort aufgefordert, das Baumaterial aus dem Traufbereich der Bäume zu entfernen. Natürlich haben die Firmen immer irgendwelche Ausreden, das verhält sich ähnlich wie bei Autofahrern, die die zulässige Geschwindigkeit übertreten und erwischt werden.
Nun sind in beiden Fällen bisher keine nachhaltigen Schäden an den Bäumen entstanden, die wir in Rechnung stellen könnten. In anderen Fällen, in denen Bäume beschädigt wurden, wird dieses auch in Rechnung gestellt. Allerdings wird ein Bußgeldverfahren eröffnet (Untere Naturschutzbehörde zuständig).
Im Falle der Bismarckstraße sind wir erneut tätig geworden und wir werden auch prüfen, ob hier nachträglich Maßnahmen erforderlich sind.
Im Fall der Baustelle am Roten Tor werden wir auch noch das Tiefbauamt um Stellungnahme bitten und auf die Erfordernisse des Baumschutzes aufmerksam machen, denn die Baustelle wurde vom Tiefbauamt beauftragt.
Wie wir Ihnen in anderen Antworten auch schon geschrieben haben, sind wir sehr dankbar, dass Sie uns mit Ihren Hinweisen zur Missachtung des Baumschutzes auf Probleme hinweisen. Auch hier verhält es sich wie mit dem Autofahren. Die meisten Beteiligten kennen die Regeln, leider halten sich nicht alle daran. Dieses ist leider auch die Antwort zu Ihrer ersten Frage. Es wird sich wohl auch in Zukunft nicht verhindern lassen, dass der Baumschutz an verschiedenen Stellen missachtet wird, mit der neuen Baumschutzverordnung können wir jetzt allerdings ein Bußgeldverfahren einleiten.
Wenn einer Firma, bzw. dem Bauherren ein verursachter Schaden eindeutig zugeordnet werden kann, muss dieser die Kosten für die Maßnahmen oder Ersatzpflanzungen tragen.
Erhält die Untere Naturschutz Behörde Mitteilung über einen Baumfrevel, so ist es von vorrangiger Priorität, möglichst umgehend zu reagieren und sich ein Bild über die Situation vor Ort zu machen. So kann direkt an Ort und Stelle mit den Verantwortlichen besprochen werden, welche Maßnahmen getroffen werden müssen, um Schäden an Bäumen und Wurzelwerk zu verhindern. Dies geschieht in der Regel in Zusammenarbeit mit dem Bauordnungsamt als zuständiges Amt für die Genehmigung des Bauvorhabens. Bei Bedarf müssen zusätzliche Auflagen vereinbart bzw. eine Frist zur Erfüllung der bereits bestehenden Auflagen festgesetzt werden. Das Verhängen einer Ordnungswidrigkeit steht als Mittel zur Verfügung, kommt jedoch erst dann zum Einsatz, wenn sich die Verantwortlichen nachhaltig uneinsichtig zeigen oder sich weiterhin nicht an die abgesprochenen Auflagen halten.
Eine Auflistung der bisher verhängten Maßnahmen und Sanktionen gibt es in unserem Amt nicht. Die Sachverhalte werden Projektbezogen geführt.
In der Regel werden Baustellen ordnungsgemäß angemeldet, dann gibt es entsprechende Auflagen zum Baumschutz. In Grünanlagen wird dieses über Sondernutzungsgenehmigungen mit entsprechenden Auflagen geregelt. An besonders sensiblen Stellen werden die Maßnahmen auch zu Baubeginn kontrolliert. Das AGNF fordert bei größeren Baustellen zudem eine ökologische Bauleitung.
Es gibt aber im Stadtgebiet mehrere 1000 Aufgrabungen im Jahr und dazu unzählige andere Bauvorhaben. Die Bandbreite reicht vom einfachen Überfahren der Baumscheiben bis zu tiefen Abgrabungen im Wurzelbereich. Es ist dem AGNF nicht möglich, jede einzelne Baustelle im Stadtgebiet engmaschig zu kontrollieren, der Mehraufwand überschreitet jegliche Möglichkeiten.
Tatsächlich sind die Mitarbeiter im AGNF im Außendienst stark sensibilisiert und schreiten in der Regel sofort ein, wenn der Baumschutz offensichtlich missachtet wird und wir haben auch den Eindruck, dass die Regeln besser beachtet werden als noch vor einigen Jahren.
Wir werden auch Ihren Hinweis zu dem Fahrzeug von der Stadtreinigung aufnehmen und erneut im AWS zur Einhaltung des Baumschutzes zu werben und die Mitarbeiter dazu auffordern, nur auf befestigten Wegen zu fahren.
Das Amt für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen nimmt den Baumschutz sehr ernst und schöpft auch alle Kontrollmöglichkeiten im Rahmen der Personalkapazitäten aus, deshalb müssen wir Ihre Behauptung, dass es sich hier um ein reines Lippenbekenntnis handelt, mit Nachdruck zurückweisen. Erfolge im Baumschutz lassen sich nicht sofort messen, da jeder beachtete Baumschutz unbeachtet bleibt! In diesem Sinne können Sie versichert sein, dass sich das Amt für Grünordnung auch weiterhin energisch und wirkungsvoll für den Baumschutz einsetzt.
Anette Vedder
Amtsleiterin
Erstellt am 26. April 2020 von baumallianz
Tag des Baumes
Quelle: Bundesbürgerinitiative Waldschutz, 25.4.2020
Pressemitteilung der Bundesbürgerinitiative Waldschutz
Zuletzt aktualisiert: 11. Juni 2020 von baumallianz
Unsere Stadtbäume brauchen dringend Wasser
Unsere heutige Anfrage an das Umweltreferat wie die Stadt gedenkt mit der extremen Trockenheit in Bezug auf unsere Stadtbäume umzugehen
Erstellt am 23. April 2020 von baumallianz
Missachtung von Bäumen auf Baustellen
Ergänzend zu unseren bisherigen Hinweisen auf Baumfrevel an Baustellen, wurden uns gestern zwei weitere Baustellen gemeldet, auf denen die Baumschutzverordnung eindeutig missachtet wird. Es sind dies die Baustellen Bismarckstraße/Ecke Von-der-Tann-Straße und Rotes Tor/Spitalgasse, siehe auch die vorliegenden Bilder.
Hierzu haben wir heute folgende E-Mail an das Amt für Grünordnung gesendet:
Sehr geehrte Frau Vedder,
ergänzend zu unseren bisherigen Hinweisen auf Baumfrevel an Baustellen, müssen wir Ihnen heute schon wieder je zwei aktuelle Bilder zusenden, die eine eindeutige Missachtung der Baumschutzverordnung in der Bismarckstraße/Ecke Von-der-Tannstraße und beim Roten Tor dokumentieren.
Wir müssen Sie deshalb ein weiteres Mal bitten, sich so schnell als möglich um den Baumschutz für die beiden Baustellen zu kümmern und für den Schutz der Bäume zu sorgen als auch entsprechende Sanktionen gegenüber den Verantwortlichen zu verhängen.
Bitte geben Sie uns deshalb Bescheid, sobald Sie hier tätig geworden sind. Danke.
Bei dieser Gelegenheit ergeben sich für uns folgende Fragen:
Wenn die Stadt und auch Ihr Amt den Baumschutz nur halbwegs ernst nehmen will und es weiterhin nicht nur bei Lippenbekenntnissen bleiben soll, ist es höchste Zeit, dass hier endlich wirkungsvollere Maßnahmen und Kontrollen sofort umgesetzt werden müssen. Die bisher verteilten Baumschutzleitfäden haben unseren Beobachtungen zufolge jedenfalls kein Umdenken bewirkt.
Mit der weiterhin anhaltenden Trockenheit steht ohnehin zu befürchten, dass wir gewaltige Probleme mit unseren Bäumen erleben werden müssen. Somit ist es doch um so wichtiger nicht noch weitere Baumverluste leichtfertig zu riskieren, die sich mit einem Minimaleinsatz von Maßnahmen jetzt schon vermeiden lassen würden.
Nachdem die Hoffnung ja bekanntermaßen zuletzt stirbt, hoffen wir also weiterhin darauf, dass die Stadt und Ihr Amt sich bitte energischer und wirkungsvoller für den Baumschutz einsetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Ohlenroth (Baum-Allianz Augsburg e.V.)
Erstellt am 3. April 2020 von baumallianz
Abbrucharbeiten auf dem Reese-Areal beginnen bald
Quelle: Augsburger Allgemeine, 3.4.2020
Eine Initiative will die Gebäude erhalten – und bekommt Unterstützung von der FDP und den Freien Wählern
Auf dem Gelände der ehemaligen Reese-Kaserne in Kriegshaber laufen die Vorbereitungsarbeiten für den Abbruch dreier Gebäude, die zuletzt vor allem für Kulturliebhaber und Partygänger von Bedeutung waren. Nach Auskunft der städtischen Wohnbaugruppe, der Eigentümerin des Areals, werden aktuell im Reese-Theater und der ehemaligen Kantine Schadstoffsanierung und Entkernungsarbeiten vorgenommen. Mit dem Abriss ist voraussichtlich Ende April beziehungsweise Juni zu rechnen. Weiterlesen in der Augsburger Allgemeine
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