Baumfällungen waren rechtens

Quelle: Augsburger Allgemeine, 15.3.2019

Die Stadt Augsburg hat sich laut einer Pressemitteilung wegen der Baumfällungen am Herrenbach im Jahr 2018 rechtlich „nichts vorzuwerfen“. Als Beleg zitiert die Stadt aus einem Schreiben der Regierung von Schwaben an ein Mitglied der Baumallianz, das sich bei der Behörde über die Stadt beschwert hatte. Darin steht: „Das anwaltliche Vorbringen lässt keine Rechtsverstöße der Stadt Augsburg erkennen“, schreibt die Stadt. Grundlage der Beschwerde war ein Schreiben einer Münchner Anwaltskanzlei, die von der Ausschussgemeinschaft Freie Wähler/Die Linke/ÖDB/Polit-WG im Augsburger Stadtrat mit dem Thema befasst wurde. Darin wird unter anderem bemängelt, dass für die naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung der zu fällenden Bäume ein Stadtratsbeschluss erforderlich gewesen wäre. In ihrer Erwiderung weist die Regierung von Schwaben nach Angaben der Stadt darauf hin, dass aus ihrer Sicht kein Beschluss nötig war. Die Stadt hatte Bäume fällen lassen, weil sie fürchtete, dass umstürzende Bäume zu Überschwemmungen führen könnten. Nach Protesten wurde die Zahl der zu fällenden Bäume verringert. (AZ)