Quelle: Hinweis einer Augsburger Bürgerin (Name ist der Baum-Allianz bekannt)
Am 15.2.2023 machte uns eine Bürgerin der Stadt Augsburg auf Baumfällungen in der Radetzkystraße 53 aufmerksam. Hierzu folgender Text, der uns als E-Mail erreicht hat:
„… wie bereits auf den AB gesprochen, musste ich heute Vormittag die Fällung von zwei alten Blutbuchen in der Radetzkystraße 53 beobachten. Beide Bäume sind mind. 100 Jahre alt und wiesen augenscheinlich keine Schäden auf. Der Unternehmer, der die Fällung durchführte, behauptete, dass die Fällung von der Stadt beauflagt sei und Gefahr für die Öffentlichkeit bestünde, wegen irreparabler Schäden. Die Äste, die aktuell gefällt werden, weisen allerdings gar keine Schäden auf. Eine Gefahr für die Öffentlichkeit (auf dem Gehweg) hätte leicht beseitigt werden können, indem die über die Mauer ragenden Äste eingekürzt worden wären. Jetzt werden beide Bäume komplett gefällt! Der Unternehmer konnte auf Nachfrage keine Fällgenehmigung vorweisen. Der Polizei, die von mir informiert worden war, konnte dann doch eine Genehmigung vorgelegt werden. Der UNB lag auf Nachfrage kein aktueller Fällantrag vor. Ich bin selbst Bauprojektsteurerin und habe in München die Erfahrung gemacht, dass es äußert schwierig – wenn nicht unmöglich – ist, auf Privatgrundstücken Fällgenehmigungen zu erhalten, zumal wenn es sich um derart prächtige Bäume handelt. Im Zuge von Baumaßnahmen sind diese Bäume immer zu schützen, ggf. zu sanieren oder man muss eben drum herum bauen. Wie kann es sein, dass derart wertvoller Baumbestand beseitigt werden kann? …“
„… meine Recherchen sind inzwischen weitergegangen und im Gespräch mit der UNB hat sich herausgestellt, dass die Fällungen mit einem Bauantrag von 2020 vom Bauordnungsamt genehmigt wurden. Ein gesonderter Fällantrag sei nicht gestellt worden. Die UNB sah sich am Verfahren nur am Rande beteiligt und schiebt die Verantwortung auf eine ungenügende Bauberatung, die die Integration der beiden Bäume in die Baumaßnahme zum Ziel gehabt haben sollte. Man zeigt also mal wieder auf den anderen!? Ich frage mich, welchen Sinn dann die Baumschutzverordnung überhaupt hat und welchen Zweck die diskutierte Verschärfung haben soll, wenn die Vorgaben schon jetzt nicht eingehalten werden. Im Endeffekt handelt es sich um ein Versagen der Bauverwaltung, mit der ich mich als Bürger nicht abfinden will. Und nachdem Briefe nichts bewirken, würde ich gerne die Sache an die Öffentlichkeit bringen …“
Hier die Stellungnahme der UNB vom 16.2.2023:„…auch wir waren gestern kurzfristig vor Ort und haben die Fällgenehmigung überprüft. Beide Bäume unterlagen, wie Sie bereits schreiben, dem Schutz der Baumschutzverordnung. Die beiden Buchen wiesen keine uns bekannten Schäden auf, welche eine Fällung begründet hätten. Die Fällungen beruhen stattdessen auf einem geplanten und genehmigungsfähigen Bauvorhaben. In einem solchen Fall wird die Fällgenehmigung durch das Bauordnungsamt im gebündelten Verfahren mit erteilt; eine separate Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde wird nicht ausgesprochen. Der Unternehmer vor Ort konnte eine Fällgenehmigung – erteilt vom Bauordnungsamt der Stadt Augsburg – vorzeigen.“
Am 22.02.23 errichte uns ein Update der Bürgerin zum Stand der Fällarbeiten in der Radetzkystraße 53.
„.. der Bauunternehmer ist am 19.02. überraschend nicht wieder aufgezogen. Einer der beiden Bäume ist bis ein Meter über Gelände abgetragen, vom anderen steht noch ein ca. 6 m hoher Torso. Er steht ca. 3 m von der Grundstücksgrenze entfernt. Als Planer unterstelle ich mal, dass niemand in dieser Lage sein Haus auf die Süd-/Westgrenze setzen würde und die Freianlagen in den Norden. Insofern gehe ich davon aus, dass die Bäume lediglich einer Garage weichen müssen! Nun endet die Fällsaison mit dem 28.02.23. Nachdem viele professionelle „Baumpfleger“ gerade im Stadtgebiet unterwegs sind, setze ich darauf, dass die Frist verstreicht und der Baum doch noch eine Chance haben könnte, stehen zu bleiben – vorausgesetzt, dass zumindest die Fristen ernst genommen werden und UNB und Bauverwaltung endlich Verantwortung übernehmen ….“
Die Baum-Allianz hat daraufhin am folgenden Vormittag einen seiner Baumexperten vor Ort geschickt.
Hier seine Einschätzung:„… war gerade (16.2.) in der Radetzkystraße und habe den Fall = Fällung angeschaut. Die beiden Rotbuchen wurden gerade verladen, ein Stamm steht noch bis in 7 Meter Höhe. Beide Rotbuchen sind etwa 80 – 90 Jahre alt und kerngesund (gewesen). Die Äste zur Straßenseite begannen in 6 Meter Höhe und auch nicht sehr voluminös, da schon mehrfach gekürzt und auch direkt am Stamm entfernt. Wahrscheinlich soll das Haus abgerissen werden und/oder es ist eine Erweiterungsbebauung in Richtung Mauer geplant. Bisher hatten die Bäume ein ordentlich flächiges Areal für sich, nun soll aus der Fläche mehr Wohnraum entstehen – „Nachverdichtung“. Nichtsdestoweniger sollte die Fällgenehmigung geprüft werden, denn es wäre durchaus eine Bebauung ohne Fällung möglich gewesen! …“
Wie schon leider viel zu oft ist hier wieder einmal die Baumschutzverordnung völlig missachtet worden und ein Versagen der beteiligten Ämter ist nicht auszuschließen. Die Baum-Allianz wird diesen offensichtlichen Baumfrevel weiterverfolgen und weiter darüber berichten.
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Erstellt am 24. Februar 2023 von baumallianz
Baumfrevel in der Radetzkystraße
Quelle: Hinweis einer Augsburger Bürgerin (Name ist der Baum-Allianz bekannt)
Am 15.2.2023 machte uns eine Bürgerin der Stadt Augsburg auf Baumfällungen in der Radetzkystraße 53 aufmerksam. Hierzu folgender Text, der uns als E-Mail erreicht hat:
„… wie bereits auf den AB gesprochen, musste ich heute Vormittag die Fällung von zwei alten Blutbuchen in der Radetzkystraße 53 beobachten. Beide Bäume sind mind. 100 Jahre alt und wiesen augenscheinlich keine Schäden auf. Der Unternehmer, der die Fällung durchführte, behauptete, dass die Fällung von der Stadt beauflagt sei und Gefahr für die Öffentlichkeit bestünde, wegen irreparabler Schäden. Die Äste, die aktuell gefällt werden, weisen allerdings gar keine Schäden auf. Eine Gefahr für die Öffentlichkeit (auf dem Gehweg) hätte leicht beseitigt werden können, indem die über die Mauer ragenden Äste eingekürzt worden wären. Jetzt werden beide Bäume komplett gefällt! Der Unternehmer konnte auf Nachfrage keine Fällgenehmigung vorweisen. Der Polizei, die von mir informiert worden war, konnte dann doch eine Genehmigung vorgelegt werden. Der UNB lag auf Nachfrage kein aktueller Fällantrag vor. Ich bin selbst Bauprojektsteurerin und habe in München die Erfahrung gemacht, dass es äußert schwierig – wenn nicht unmöglich – ist, auf Privatgrundstücken Fällgenehmigungen zu erhalten, zumal wenn es sich um derart prächtige Bäume handelt. Im Zuge von Baumaßnahmen sind diese Bäume immer zu schützen, ggf. zu sanieren oder man muss eben drum herum bauen. Wie kann es sein, dass derart wertvoller Baumbestand beseitigt werden kann? …“
„… meine Recherchen sind inzwischen weitergegangen und im Gespräch mit der UNB hat sich herausgestellt, dass die Fällungen mit einem Bauantrag von 2020 vom Bauordnungsamt genehmigt wurden. Ein gesonderter Fällantrag sei nicht gestellt worden. Die UNB sah sich am Verfahren nur am Rande beteiligt und schiebt die Verantwortung auf eine ungenügende Bauberatung, die die Integration der beiden Bäume in die Baumaßnahme zum Ziel gehabt haben sollte. Man zeigt also mal wieder auf den anderen!? Ich frage mich, welchen Sinn dann die Baumschutzverordnung überhaupt hat und welchen Zweck die diskutierte Verschärfung haben soll, wenn die Vorgaben schon jetzt nicht eingehalten werden. Im Endeffekt handelt es sich um ein Versagen der Bauverwaltung, mit der ich mich als Bürger nicht abfinden will. Und nachdem Briefe nichts bewirken, würde ich gerne die Sache an die Öffentlichkeit bringen …“
Hier die Stellungnahme der UNB vom 16.2.2023: „…auch wir waren gestern kurzfristig vor Ort und haben die Fällgenehmigung überprüft. Beide Bäume unterlagen, wie Sie bereits schreiben, dem Schutz der Baumschutzverordnung. Die beiden Buchen wiesen keine uns bekannten Schäden auf, welche eine Fällung begründet hätten. Die Fällungen beruhen stattdessen auf einem geplanten und genehmigungsfähigen Bauvorhaben. In einem solchen Fall wird die Fällgenehmigung durch das Bauordnungsamt im gebündelten Verfahren mit erteilt; eine separate Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde wird nicht ausgesprochen. Der Unternehmer vor Ort konnte eine Fällgenehmigung – erteilt vom Bauordnungsamt der Stadt Augsburg – vorzeigen.“
Am 22.02.23 errichte uns ein Update der Bürgerin zum Stand der Fällarbeiten in der Radetzkystraße 53.
„.. der Bauunternehmer ist am 19.02. überraschend nicht wieder aufgezogen. Einer der beiden Bäume ist bis ein Meter über Gelände abgetragen, vom anderen steht noch ein ca. 6 m hoher Torso. Er steht ca. 3 m von der Grundstücksgrenze entfernt. Als Planer unterstelle ich mal, dass niemand in dieser Lage sein Haus auf die Süd-/Westgrenze setzen würde und die Freianlagen in den Norden. Insofern gehe ich davon aus, dass die Bäume lediglich einer Garage weichen müssen! Nun endet die Fällsaison mit dem 28.02.23. Nachdem viele professionelle „Baumpfleger“ gerade im Stadtgebiet unterwegs sind, setze ich darauf, dass die Frist verstreicht und der Baum doch noch eine Chance haben könnte, stehen zu bleiben – vorausgesetzt, dass zumindest die Fristen ernst genommen werden und UNB und Bauverwaltung endlich Verantwortung übernehmen ….“
Die Baum-Allianz hat daraufhin am folgenden Vormittag einen seiner Baumexperten vor Ort geschickt.
Hier seine Einschätzung: „… war gerade (16.2.) in der Radetzkystraße und habe den Fall = Fällung angeschaut. Die beiden Rotbuchen wurden gerade verladen, ein Stamm steht noch bis in 7 Meter Höhe. Beide Rotbuchen sind etwa 80 – 90 Jahre alt und kerngesund (gewesen). Die Äste zur Straßenseite begannen in 6 Meter Höhe und auch nicht sehr voluminös, da schon mehrfach gekürzt und auch direkt am Stamm entfernt. Wahrscheinlich soll das Haus abgerissen werden und/oder es ist eine Erweiterungsbebauung in Richtung Mauer geplant. Bisher hatten die Bäume ein ordentlich flächiges Areal für sich, nun soll aus der Fläche mehr Wohnraum entstehen – „Nachverdichtung“. Nichtsdestoweniger sollte die Fällgenehmigung geprüft werden, denn es wäre durchaus eine Bebauung ohne Fällung möglich gewesen! …“
Wie schon leider viel zu oft ist hier wieder einmal die Baumschutzverordnung völlig missachtet worden und ein Versagen der beteiligten Ämter ist nicht auszuschließen. Die Baum-Allianz wird diesen offensichtlichen Baumfrevel weiterverfolgen und weiter darüber berichten.
Kategorie: Baumfrevel, Baumschutzverordnung, Stadtbäume Tags: Baumfrevel, Radetzkystraße
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