Zuletzt aktualisiert: 10. März 2021 von baumallianz
Quelle: Anwohnerinitiative, Dr. Ina Hagen-Jeske, Augsburg, 9. März 2021, Offener Brief im PDF-Format
– Für den Erhalt der roten Villa in der Perzheimstraße 36
– Für eine Nachbesserung des Ensemble-/Einzelbaudenkmalschutzes im Thelottviertel
– Für den Erhalt des gesamten, wertvollen Baumbestandes im Viertel
Durch das Bekanntwerden der Abrisspläne für die rote Villa in der Perzheimstraße 36 wurde deutlich, dass der Ensembleschutz nicht für das gesamte Thelottviertel gilt. Deshalb fordern wir eine Neuüberprüfung dieses Ensembleschutzes und eine entsprechende Nachbesserung. Einzelne Parzellen an der Perzheimstraße und ein Bereich nördlich der Pranthochstraße sind nicht ensemblegeschützt. Wie bei der Diskussion um die Diesel-Villa von der Bürgerinitiative Bismarckviertel gefordert, wäre hier ebenfalls die Verhängung einer Erhaltungssatzung nach§ 172 BauGB zur „Erhaltung der städtebaulichen Eigenart eines Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt“ notwendig. Diese muss neben dem Gebäudeschutz auch explizit den alten Baumbestand im Viertel sichern.
Buchegger und Sturzenegger konzipierten seit 1905 eine Gartenvorstadt im Sinne der‚Lebensreformbewegung‘, mit dem Ziel Natur und Stadt miteinander zu vereinen. So entsteht der einzigartige Charakter des Thelottviertels durch das Nebeneinander von Mehrparteien- und Reihenhäusern sowie Villen an geschwungenen Straßen mit platzartigen, teils begrünten Weitungen. In diesem Sinne müssen auch Gebäude im Viertel, die nicht von Buchegger und Sturzenegger entworfen und gebaut wurden (z.B. die an der Pferseer Straße) durch eine Erhaltungssatzung geschützt werden. Auch sie entsprechen der 1905 bis 1907 festgelegten städtebaulichen Planung. Gerade weil das Viertel als Gartenvorstadt konzipiert wurde, kommt der Bepflanzung eine große Bedeutung zu. So prägen auch die Bäume das Bild des Viertels maßgeblich. Gleichzeitig haben sie einen unschätzbaren Wert für Flora und Fauna.
Aufgrund des infrastrukturellen Ausbaus des Hauptbahnhofs und den Überlegungen zur geplanten Straßenbahnlinie 5, die durch Teile des Thelottviertels führen soll, sind stark steigende Mieten und ein wachsendes Interesse an den Grundstücken zu befürchten. Deshalb ist es von großer Dringlichkeit, das gesamte Viertel unter Denkmalschutz zu stellen, damit die noch ausstehenden infrastrukturellen Baumaßnahmen weder Baumbestand, noch Bauwerke gefährden. Nachhaltige Stadtentwicklung, Stadtteilpolitik und damit verbunden die Identifizierung der Bürger*innen mit ihrem städtebaulichen und sozialen Umfeld, sind bedeutende Pfeiler einer Stadtgesellschaft. Nicht zuletzt als UNESCO-Welterbe-Stadt, muss Augsburg seine architektonischen Schätze, auch mit Blick auf nachfolgende Generationen, bewahren.
Hier finden Sie den Offenen Brief im PDF-Format
Zuletzt aktualisiert: 10. März 2021 von baumallianz
Erhaltungssatzung für das Thelottviertel – Offener Brief
Quelle: Anwohnerinitiative, Dr. Ina Hagen-Jeske, Augsburg, 9. März 2021, Offener Brief im PDF-Format
– Für den Erhalt der roten Villa in der Perzheimstraße 36
– Für eine Nachbesserung des Ensemble-/Einzelbaudenkmalschutzes im Thelottviertel
– Für den Erhalt des gesamten, wertvollen Baumbestandes im Viertel
Durch das Bekanntwerden der Abrisspläne für die rote Villa in der Perzheimstraße 36 wurde deutlich, dass der Ensembleschutz nicht für das gesamte Thelottviertel gilt. Deshalb fordern wir eine Neuüberprüfung dieses Ensembleschutzes und eine entsprechende Nachbesserung. Einzelne Parzellen an der Perzheimstraße und ein Bereich nördlich der Pranthochstraße sind nicht ensemblegeschützt. Wie bei der Diskussion um die Diesel-Villa von der Bürgerinitiative Bismarckviertel gefordert, wäre hier ebenfalls die Verhängung einer Erhaltungssatzung nach§ 172 BauGB zur „Erhaltung der städtebaulichen Eigenart eines Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt“ notwendig. Diese muss neben dem Gebäudeschutz auch explizit den alten Baumbestand im Viertel sichern.
Buchegger und Sturzenegger konzipierten seit 1905 eine Gartenvorstadt im Sinne der‚Lebensreformbewegung‘, mit dem Ziel Natur und Stadt miteinander zu vereinen. So entsteht der einzigartige Charakter des Thelottviertels durch das Nebeneinander von Mehrparteien- und Reihenhäusern sowie Villen an geschwungenen Straßen mit platzartigen, teils begrünten Weitungen. In diesem Sinne müssen auch Gebäude im Viertel, die nicht von Buchegger und Sturzenegger entworfen und gebaut wurden (z.B. die an der Pferseer Straße) durch eine Erhaltungssatzung geschützt werden. Auch sie entsprechen der 1905 bis 1907 festgelegten städtebaulichen Planung. Gerade weil das Viertel als Gartenvorstadt konzipiert wurde, kommt der Bepflanzung eine große Bedeutung zu. So prägen auch die Bäume das Bild des Viertels maßgeblich. Gleichzeitig haben sie einen unschätzbaren Wert für Flora und Fauna.
Aufgrund des infrastrukturellen Ausbaus des Hauptbahnhofs und den Überlegungen zur geplanten Straßenbahnlinie 5, die durch Teile des Thelottviertels führen soll, sind stark steigende Mieten und ein wachsendes Interesse an den Grundstücken zu befürchten. Deshalb ist es von großer Dringlichkeit, das gesamte Viertel unter Denkmalschutz zu stellen, damit die noch ausstehenden infrastrukturellen Baumaßnahmen weder Baumbestand, noch Bauwerke gefährden. Nachhaltige Stadtentwicklung, Stadtteilpolitik und damit verbunden die Identifizierung der Bürger*innen mit ihrem städtebaulichen und sozialen Umfeld, sind bedeutende Pfeiler einer Stadtgesellschaft. Nicht zuletzt als UNESCO-Welterbe-Stadt, muss Augsburg seine architektonischen Schätze, auch mit Blick auf nachfolgende Generationen, bewahren.
Hier finden Sie den Offenen Brief im PDF-Format
Kategorie: Hochfeldstr_15 Tags: Erhaltungssatzung, Perzheimstrasse 36, rote Villa, Thelottviertel
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