Quelle: Augsburger Allgemeine, Stefan Krog, 28.2.2021
In der Diskussion über den möglichen Abriss der Villa in der Hochfeldstraße im Bismarckviertel hat sich jetzt auch die schwarz-grüne Regierungskoalition zu Wort gemeldet. Man unterstütze die Idee der Verwaltung, den Erlass einer so genannten Erhaltungssatzung zu prüfen. „Damit können nicht nur die architektonischen Eigenheiten Augsburgs im Bismarckviertel, wie zum Beispiel die Stadtvilla in der Hochfeldstraße 15, und vergleichbaren Quartieren bewahrt werden. Auch Neubauten ließen sich zukünftig besser in die Umgebung integrieren“, so Grünen-Fraktionsvorsitzende Verena von Mutius-Bartholy. Hier seien dann strengere Maßstäbe anzulegen als sie sonst üblich sind. Weil in Gebieten, in denen eine solche Satzung gilt, ein Abbruch oder eine Nutzungsänderung von der Stadt zusätzlich genehmigt werden müssen, behielte man besser die Kontrolle über baulich wertvolle und stadtteilprägende Bauten, auch wenn sie nicht denkmalgeschützt sind. Grundsätzlich seien Eigentümer wie Bürger dazu aufgerufen, sich dafür einzusetzen, dass künftige Generationen eine historisch gewachsene Stadt bekommen. Weiterlesen in der Augsburger Allgemeinen
Erstellt am 1. März 2021 von baumallianz
Villa im Bismarckviertel: Augsburger Regierung möchte Erhaltungssatzung
Quelle: Augsburger Allgemeine, Stefan Krog, 28.2.2021
In der Diskussion über den möglichen Abriss der Villa in der Hochfeldstraße im Bismarckviertel hat sich jetzt auch die schwarz-grüne Regierungskoalition zu Wort gemeldet. Man unterstütze die Idee der Verwaltung, den Erlass einer so genannten Erhaltungssatzung zu prüfen. „Damit können nicht nur die architektonischen Eigenheiten Augsburgs im Bismarckviertel, wie zum Beispiel die Stadtvilla in der Hochfeldstraße 15, und vergleichbaren Quartieren bewahrt werden. Auch Neubauten ließen sich zukünftig besser in die Umgebung integrieren“, so Grünen-Fraktionsvorsitzende Verena von Mutius-Bartholy. Hier seien dann strengere Maßstäbe anzulegen als sie sonst üblich sind. Weil in Gebieten, in denen eine solche Satzung gilt, ein Abbruch oder eine Nutzungsänderung von der Stadt zusätzlich genehmigt werden müssen, behielte man besser die Kontrolle über baulich wertvolle und stadtteilprägende Bauten, auch wenn sie nicht denkmalgeschützt sind. Grundsätzlich seien Eigentümer wie Bürger dazu aufgerufen, sich dafür einzusetzen, dass künftige Generationen eine historisch gewachsene Stadt bekommen. Weiterlesen in der Augsburger Allgemeinen
Kategorie: Hochfeldstr_15, Presseartikel, Uncategorized Tags: Erhaltungssatzung, Hochfeldstr. 15
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