Quelle: Initiative Bismarckviertel, 28.2.2021
Die Initiative Bismarckviertel fordert die Einrichtung einer Erhaltungssatzung für Stadtviertel mit altem Bau- und Baumbestand, die nicht unter Denkmalschutz (Einzelbaudenkmal/ Ensemble) fallen. Sie fordern, dass die Stadt Augsburg künftig neben dem Denkmalrecht andere Möglichkeiten zur Erhaltung des Bau- und Baumbestandes nutzt. Insbesondere wird der Erhalt der Diesel-Villa und Sicherstellung des Erhalts der ca. 100-jährigen Rotbuche in der Hochfeldstraße 15 im Bismarckviertel gefordert.
Begründung:
Als Anwohnende des Bismarckviertels möchten wir für unser Viertel sowie für Augsburg insgesamt das architektonische Erbe unserer Stadt einschließlich des vorhandenen wertvollen Baumbestands nachhaltig schützen. Gebäude und Bäume stiften Identität. Wenn diese aus den Stadtteilen verschwinden, dauert es lange, neue Identitäten wieder aufzubauen.
Ausgelöst durch den geplanten Abriss der Diesel-Villa (*Die Villa wurde 1902 vom renommierten Baubüro Jack & Wanner für den Industriellen Hermann Diesel, einen Vetter des weltberühmten Erfinders Rudolf Diesel errichtet. Nach Beschädigungen 1944 wurde sie vereinfacht wiederaufgebaut. Hier ist seitens des Investors ein Abriss und Neubau von 10 Wohneinheiten inkl. Tiefgarage geplant.) sowie der Gefährdung der dazugehörigen ca. 100 Jahre alten Rotbuche in der Hochfeldstraße 15, fordern wir künftig neben dem Denkmalrecht den Einsatz weiterer Möglichkeiten zur Erhaltung des Baubestandes. In Frage kommen z.B. Erhaltungssatzungen in bestimmten Gebieten, wie dem Bismarckviertel, auf der Grundlage von § 172 BauGB. Solche Erhaltungssatzungen existieren bereits in anderen Städten zur „Erhaltung der städtebaulichen Eigenart eines Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt“, z.B. in Dresden.
Die Gebiete, in denen eine Erhaltungssatzung gilt, dienen der räumlichen Erweiterung von Bauensembles. Städte selbst können festlegen, welche Bauten, Grünflächen und auch Strukturen (Zäune, Mauern) bewahrt werden sollen, wo rote Linien für Neubauten eingezogen werden sollen, welche Nutzungen in solchen Gebieten möglich sein sollen. Die Kommune kann sich so z.B. auch ein Vorkaufsrecht für Grundstücke und Immobilien sichern.
Wir danken Ihnen für die Unterstützung unserer Petition, damit unser Augsburg lebenswert und liebenswürdig bleibt!
Ihre Initiative Bismarckviertel
Hier können Sie die Online-Petition unterzeichnen
Erstellt am 1. März 2021 von baumallianz
Petition Erhaltungssatzung für Augsburger Stadtviertel unterzeichnen
Quelle: Initiative Bismarckviertel, 28.2.2021
Die Initiative Bismarckviertel fordert die Einrichtung einer Erhaltungssatzung für Stadtviertel mit altem Bau- und Baumbestand, die nicht unter Denkmalschutz (Einzelbaudenkmal/ Ensemble) fallen. Sie fordern, dass die Stadt Augsburg künftig neben dem Denkmalrecht andere Möglichkeiten zur Erhaltung des Bau- und Baumbestandes nutzt. Insbesondere wird der Erhalt der Diesel-Villa und Sicherstellung des Erhalts der ca. 100-jährigen Rotbuche in der Hochfeldstraße 15 im Bismarckviertel gefordert.
Begründung:
Als Anwohnende des Bismarckviertels möchten wir für unser Viertel sowie für Augsburg insgesamt das architektonische Erbe unserer Stadt einschließlich des vorhandenen wertvollen Baumbestands nachhaltig schützen. Gebäude und Bäume stiften Identität. Wenn diese aus den Stadtteilen verschwinden, dauert es lange, neue Identitäten wieder aufzubauen.
Ausgelöst durch den geplanten Abriss der Diesel-Villa (*Die Villa wurde 1902 vom renommierten Baubüro Jack & Wanner für den Industriellen Hermann Diesel, einen Vetter des weltberühmten Erfinders Rudolf Diesel errichtet. Nach Beschädigungen 1944 wurde sie vereinfacht wiederaufgebaut. Hier ist seitens des Investors ein Abriss und Neubau von 10 Wohneinheiten inkl. Tiefgarage geplant.) sowie der Gefährdung der dazugehörigen ca. 100 Jahre alten Rotbuche in der Hochfeldstraße 15, fordern wir künftig neben dem Denkmalrecht den Einsatz weiterer Möglichkeiten zur Erhaltung des Baubestandes. In Frage kommen z.B. Erhaltungssatzungen in bestimmten Gebieten, wie dem Bismarckviertel, auf der Grundlage von § 172 BauGB. Solche Erhaltungssatzungen existieren bereits in anderen Städten zur „Erhaltung der städtebaulichen Eigenart eines Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt“, z.B. in Dresden.
Die Gebiete, in denen eine Erhaltungssatzung gilt, dienen der räumlichen Erweiterung von Bauensembles. Städte selbst können festlegen, welche Bauten, Grünflächen und auch Strukturen (Zäune, Mauern) bewahrt werden sollen, wo rote Linien für Neubauten eingezogen werden sollen, welche Nutzungen in solchen Gebieten möglich sein sollen. Die Kommune kann sich so z.B. auch ein Vorkaufsrecht für Grundstücke und Immobilien sichern.
Wir danken Ihnen für die Unterstützung unserer Petition, damit unser Augsburg lebenswert und liebenswürdig bleibt!
Ihre Initiative Bismarckviertel
Hier können Sie die Online-Petition unterzeichnen
Kategorie: Hochfeldstr_15 Tags: Hochfeldstr. 15, Petition
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