Auf unseren Post und unsere Anfrage an das Amt für Grünordnung wurden die Baumaterialablagerungen auf den beiden Baustellen umgehend entfernt, siehe Bilder und wir erhielten folgende Antwort von der Amtsleiterin.
Sehr geehrter Herr Ohlenroth,
vielen Dank für Ihre Hinweise und Ihre Anfrage zum Umgang mit Baumschutz auf Baustellen (E-Mails vom 23. und 27. April 2020).
Selbstverständlich sind wir Ihren Hinweisen umgehend nachgegangen (in beiden Fällen) und haben die Firmen sofort aufgefordert, das Baumaterial aus dem Traufbereich der Bäume zu entfernen. Natürlich haben die Firmen immer irgendwelche Ausreden, das verhält sich ähnlich wie bei Autofahrern, die die zulässige Geschwindigkeit übertreten und erwischt werden.
Nun sind in beiden Fällen bisher keine nachhaltigen Schäden an den Bäumen entstanden, die wir in Rechnung stellen könnten. In anderen Fällen, in denen Bäume beschädigt wurden, wird dieses auch in Rechnung gestellt. Allerdings wird ein Bußgeldverfahren eröffnet (Untere Naturschutzbehörde zuständig).
Im Falle der Bismarckstraße sind wir erneut tätig geworden und wir werden auch prüfen, ob hier nachträglich Maßnahmen erforderlich sind.
Im Fall der Baustelle am Roten Tor werden wir auch noch das Tiefbauamt um Stellungnahme bitten und auf die Erfordernisse des Baumschutzes aufmerksam machen, denn die Baustelle wurde vom Tiefbauamt beauftragt.
Wie wir Ihnen in anderen Antworten auch schon geschrieben haben, sind wir sehr dankbar, dass Sie uns mit Ihren Hinweisen zur Missachtung des Baumschutzes auf Probleme hinweisen. Auch hier verhält es sich wie mit dem Autofahren. Die meisten Beteiligten kennen die Regeln, leider halten sich nicht alle daran. Dieses ist leider auch die Antwort zu Ihrer ersten Frage. Es wird sich wohl auch in Zukunft nicht verhindern lassen, dass der Baumschutz an verschiedenen Stellen missachtet wird, mit der neuen Baumschutzverordnung können wir jetzt allerdings ein Bußgeldverfahren einleiten.
Wenn einer Firma, bzw. dem Bauherren ein verursachter Schaden eindeutig zugeordnet werden kann, muss dieser die Kosten für die Maßnahmen oder Ersatzpflanzungen tragen.
Erhält die Untere Naturschutz Behörde Mitteilung über einen Baumfrevel, so ist es von vorrangiger Priorität, möglichst umgehend zu reagieren und sich ein Bild über die Situation vor Ort zu machen. So kann direkt an Ort und Stelle mit den Verantwortlichen besprochen werden, welche Maßnahmen getroffen werden müssen, um Schäden an Bäumen und Wurzelwerk zu verhindern. Dies geschieht in der Regel in Zusammenarbeit mit dem Bauordnungsamt als zuständiges Amt für die Genehmigung des Bauvorhabens. Bei Bedarf müssen zusätzliche Auflagen vereinbart bzw. eine Frist zur Erfüllung der bereits bestehenden Auflagen festgesetzt werden. Das Verhängen einer Ordnungswidrigkeit steht als Mittel zur Verfügung, kommt jedoch erst dann zum Einsatz, wenn sich die Verantwortlichen nachhaltig uneinsichtig zeigen oder sich weiterhin nicht an die abgesprochenen Auflagen halten.
Eine Auflistung der bisher verhängten Maßnahmen und Sanktionen gibt es in unserem Amt nicht. Die Sachverhalte werden Projektbezogen geführt.
In der Regel werden Baustellen ordnungsgemäß angemeldet, dann gibt es entsprechende Auflagen zum Baumschutz. In Grünanlagen wird dieses über Sondernutzungsgenehmigungen mit entsprechenden Auflagen geregelt. An besonders sensiblen Stellen werden die Maßnahmen auch zu Baubeginn kontrolliert. Das AGNF fordert bei größeren Baustellen zudem eine ökologische Bauleitung.
Es gibt aber im Stadtgebiet mehrere 1000 Aufgrabungen im Jahr und dazu unzählige andere Bauvorhaben. Die Bandbreite reicht vom einfachen Überfahren der Baumscheiben bis zu tiefen Abgrabungen im Wurzelbereich. Es ist dem AGNF nicht möglich, jede einzelne Baustelle im Stadtgebiet engmaschig zu kontrollieren, der Mehraufwand überschreitet jegliche Möglichkeiten.
Tatsächlich sind die Mitarbeiter im AGNF im Außendienst stark sensibilisiert und schreiten in der Regel sofort ein, wenn der Baumschutz offensichtlich missachtet wird und wir haben auch den Eindruck, dass die Regeln besser beachtet werden als noch vor einigen Jahren.
Wir werden auch Ihren Hinweis zu dem Fahrzeug von der Stadtreinigung aufnehmen und erneut im AWS zur Einhaltung des Baumschutzes zu werben und die Mitarbeiter dazu auffordern, nur auf befestigten Wegen zu fahren.
Das Amt für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen nimmt den Baumschutz sehr ernst und schöpft auch alle Kontrollmöglichkeiten im Rahmen der Personalkapazitäten aus, deshalb müssen wir Ihre Behauptung, dass es sich hier um ein reines Lippenbekenntnis handelt, mit Nachdruck zurückweisen. Erfolge im Baumschutz lassen sich nicht sofort messen, da jeder beachtete Baumschutz unbeachtet bleibt! In diesem Sinne können Sie versichert sein, dass sich das Amt für Grünordnung auch weiterhin energisch und wirkungsvoll für den Baumschutz einsetzt.
Anette Vedder
Amtsleiterin
Erstellt am 29. April 2020 von baumallianz
Baustelle Bismarckstraße und Rotes Tor
Auf unseren Post und unsere Anfrage an das Amt für Grünordnung wurden die Baumaterialablagerungen auf den beiden Baustellen umgehend entfernt, siehe Bilder und wir erhielten folgende Antwort von der Amtsleiterin.
Sehr geehrter Herr Ohlenroth,
vielen Dank für Ihre Hinweise und Ihre Anfrage zum Umgang mit Baumschutz auf Baustellen (E-Mails vom 23. und 27. April 2020).
Selbstverständlich sind wir Ihren Hinweisen umgehend nachgegangen (in beiden Fällen) und haben die Firmen sofort aufgefordert, das Baumaterial aus dem Traufbereich der Bäume zu entfernen. Natürlich haben die Firmen immer irgendwelche Ausreden, das verhält sich ähnlich wie bei Autofahrern, die die zulässige Geschwindigkeit übertreten und erwischt werden.
Nun sind in beiden Fällen bisher keine nachhaltigen Schäden an den Bäumen entstanden, die wir in Rechnung stellen könnten. In anderen Fällen, in denen Bäume beschädigt wurden, wird dieses auch in Rechnung gestellt. Allerdings wird ein Bußgeldverfahren eröffnet (Untere Naturschutzbehörde zuständig).
Im Falle der Bismarckstraße sind wir erneut tätig geworden und wir werden auch prüfen, ob hier nachträglich Maßnahmen erforderlich sind.
Im Fall der Baustelle am Roten Tor werden wir auch noch das Tiefbauamt um Stellungnahme bitten und auf die Erfordernisse des Baumschutzes aufmerksam machen, denn die Baustelle wurde vom Tiefbauamt beauftragt.
Wie wir Ihnen in anderen Antworten auch schon geschrieben haben, sind wir sehr dankbar, dass Sie uns mit Ihren Hinweisen zur Missachtung des Baumschutzes auf Probleme hinweisen. Auch hier verhält es sich wie mit dem Autofahren. Die meisten Beteiligten kennen die Regeln, leider halten sich nicht alle daran. Dieses ist leider auch die Antwort zu Ihrer ersten Frage. Es wird sich wohl auch in Zukunft nicht verhindern lassen, dass der Baumschutz an verschiedenen Stellen missachtet wird, mit der neuen Baumschutzverordnung können wir jetzt allerdings ein Bußgeldverfahren einleiten.
Wenn einer Firma, bzw. dem Bauherren ein verursachter Schaden eindeutig zugeordnet werden kann, muss dieser die Kosten für die Maßnahmen oder Ersatzpflanzungen tragen.
Erhält die Untere Naturschutz Behörde Mitteilung über einen Baumfrevel, so ist es von vorrangiger Priorität, möglichst umgehend zu reagieren und sich ein Bild über die Situation vor Ort zu machen. So kann direkt an Ort und Stelle mit den Verantwortlichen besprochen werden, welche Maßnahmen getroffen werden müssen, um Schäden an Bäumen und Wurzelwerk zu verhindern. Dies geschieht in der Regel in Zusammenarbeit mit dem Bauordnungsamt als zuständiges Amt für die Genehmigung des Bauvorhabens. Bei Bedarf müssen zusätzliche Auflagen vereinbart bzw. eine Frist zur Erfüllung der bereits bestehenden Auflagen festgesetzt werden. Das Verhängen einer Ordnungswidrigkeit steht als Mittel zur Verfügung, kommt jedoch erst dann zum Einsatz, wenn sich die Verantwortlichen nachhaltig uneinsichtig zeigen oder sich weiterhin nicht an die abgesprochenen Auflagen halten.
Eine Auflistung der bisher verhängten Maßnahmen und Sanktionen gibt es in unserem Amt nicht. Die Sachverhalte werden Projektbezogen geführt.
In der Regel werden Baustellen ordnungsgemäß angemeldet, dann gibt es entsprechende Auflagen zum Baumschutz. In Grünanlagen wird dieses über Sondernutzungsgenehmigungen mit entsprechenden Auflagen geregelt. An besonders sensiblen Stellen werden die Maßnahmen auch zu Baubeginn kontrolliert. Das AGNF fordert bei größeren Baustellen zudem eine ökologische Bauleitung.
Es gibt aber im Stadtgebiet mehrere 1000 Aufgrabungen im Jahr und dazu unzählige andere Bauvorhaben. Die Bandbreite reicht vom einfachen Überfahren der Baumscheiben bis zu tiefen Abgrabungen im Wurzelbereich. Es ist dem AGNF nicht möglich, jede einzelne Baustelle im Stadtgebiet engmaschig zu kontrollieren, der Mehraufwand überschreitet jegliche Möglichkeiten.
Tatsächlich sind die Mitarbeiter im AGNF im Außendienst stark sensibilisiert und schreiten in der Regel sofort ein, wenn der Baumschutz offensichtlich missachtet wird und wir haben auch den Eindruck, dass die Regeln besser beachtet werden als noch vor einigen Jahren.
Wir werden auch Ihren Hinweis zu dem Fahrzeug von der Stadtreinigung aufnehmen und erneut im AWS zur Einhaltung des Baumschutzes zu werben und die Mitarbeiter dazu auffordern, nur auf befestigten Wegen zu fahren.
Das Amt für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen nimmt den Baumschutz sehr ernst und schöpft auch alle Kontrollmöglichkeiten im Rahmen der Personalkapazitäten aus, deshalb müssen wir Ihre Behauptung, dass es sich hier um ein reines Lippenbekenntnis handelt, mit Nachdruck zurückweisen. Erfolge im Baumschutz lassen sich nicht sofort messen, da jeder beachtete Baumschutz unbeachtet bleibt! In diesem Sinne können Sie versichert sein, dass sich das Amt für Grünordnung auch weiterhin energisch und wirkungsvoll für den Baumschutz einsetzt.
Anette Vedder
Amtsleiterin
Kategorie: Baumfrevel, Baumschutzverordnung, Schriftsatz, Stadtbäume
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