Zuletzt aktualisiert: 3. Februar 2020 von baumallianz
Quelle: Augsburger Allgemeine, Leserbriefe, 14.7.2018
Ohne dem Wasserwirtschaftsamt Donauwörth Nachhilfe geben zu wollen, will ich doch den Unterschied zwischen Überschwemmung und Hochwasser thematisieren. Ein Hochwasser bezeichnet ein Übermaß an Wassermassen durch Naturereignisse, sei es eine Sturmflut oder ein Anschwellen von Flüssen und Bächen durch Starkregen und lang andauernden Niederschlag. Dies lässt sich kaum verhindern: eine verantwortungsvolle Politik muss präventiv darauf hinwirken, dass wir vor den Folgen eines Hochwassers, nämlich vor Überschwemmung, geschützt werden. Am Herrenbach, einem kurzen, regulierbaren Kanalabschnitt, kann man nicht von einer Hochwassergefahr sprechen, außer man provoziert eine überhöhte Wasserzufuhr. Die Gefahr eines Dammbruchs und einer Folgeüberschwemmung umliegender Gebiete ergibt sich nicht aus Starkregen oder lang andauerndem Niederschlag, sondern aus einem Defizit politischen Handelns.
Nicht das Abholzen von Bäumen ist hier hilfreich, sondern ein entsprechender vorausschauender Wasserbau und Installation regulierender Schleusen. Versäumnisse der Stadt sind nicht durch zu kurzfristig gedachte Eingriffe in die Natur, sondern nur durch aktuellen und vorausplanenden Wasserbau zu kompensieren und zu regeln. Wolfgang Magg, Ausgburg
Zuletzt aktualisiert: 24. Juli 2018 von baumallianz
Bürgerversammlung
Montag, 23. Juli 2018, 19:00 – 21:00 Uhr
Don Bosco Saal, Don-Bosco-Platz 3, 86161 Augsburg
Bürgerveranstaltung zu den Baumfällungen am Herrenbachkanal
Veranstalter: Baum-Allianz Augsburg
Im Herbst sollen die Baumfällungen am Herrenbach weitergehen. Nach den bisher gefällten 27 Bäumen sollen dann noch bis zu 60 weitere Bäume aus Gründen des Hochwasserschutzes abgeholzt werden.
Wir – die neu gegründete Baum-Allianz Augsburg e.V., die sich aus engagierten Bürgern, die im Mai gegen die kurzfristig anberaumten Baumfällungen demonstriert hatten, zusammensetzt – möchten Sie einladen, Ihre Meinung zu den Baumfällungen zum Ausdruck zu bringen und mit uns gemeinsam über alternative Lösungen im Sinne des Hochwasserschutzes zu diskutieren. Lassen Sie uns gemeinsam überlegen, wie wir das Grün in unserem Stadtteil erhalten können. Flyer
Zuletzt aktualisiert: 3. Februar 2020 von baumallianz
Fledermäuse am Herrenbach
Quelle: Leserzuschrift von Wolfgang Magg, Augsburg, 15.7.2018
Anmerkungen zur Baumfällung am Herrenbach am Dienstag, den 29. Mai 2018, hier: zu den Terminierungen des Genehmigungsverfahrens und inhaltlich zu den Gutachten
Die Anträge und Genehmigungen zur artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung sind zeitlich knapp erfolgt. Der Erstantrag der Stadt bei der Regierung von Schwaben ist vom 25. Mai 2018.
Das identische Datum trägt das dort angeführte Gutachten der Landschaftsarchitekten Eger und Partner: „Gewässerunterhalt am Herrenbach zwischen Friedberger Straße und Reichenberger Straße – Artenschutzfachliche Stellungnahmen zur Teilrodung des Gehölzbestands am Herrenbach“, wobei nicht zu erkennen ist, inwieweit dieses Datum die gutachterliche Tätigkeit angibt – mit einem Schriftsatz von fast 40 Seiten. Dieses Gutachten beruft sich wiederum auf ein Untergutachten der Diplombiologin Anika Lustig; mit dem Hinweis „Stand 25.5.18“. Mehr erfahren
Erstellt am 14. Juli 2018 von baumallianz
Stadt lässt Herrenbachbäume ab Mittwoch untersuchen
Quelle: Augsburger Allgemeine, Stefan Krog, 14.7.2018
Ein Gutachter soll feststellen, von welchen der 69 noch zur Fällung vorgesehenen Bäume eine Gefahr ausgeht. Die Ergebnisse werden im Herbst vorliegen. Stadt und Fällungsgegner laden zu Informationsveranstaltungen ein
Ein Gutachter im Auftrag der Stadt wird am Herrenbach in den kommenden Tagen damit beginnen, die verbliebenen Bäume und den Damm genau zu untersuchen. Er soll feststellen, inwieweit Bäume von den Fällungsplänen ausgenommen werden können. Weiterlesen in der Augsburger Allgemeine
Zuletzt aktualisiert: 3. Februar 2020 von baumallianz
Vorausplanender Wasserbau wäre hilfreich
Quelle: Augsburger Allgemeine, Leserbriefe, 14.7.2018
Ohne dem Wasserwirtschaftsamt Donauwörth Nachhilfe geben zu wollen, will ich doch den Unterschied zwischen Überschwemmung und Hochwasser thematisieren. Ein Hochwasser bezeichnet ein Übermaß an Wassermassen durch Naturereignisse, sei es eine Sturmflut oder ein Anschwellen von Flüssen und Bächen durch Starkregen und lang andauernden Niederschlag. Dies lässt sich kaum verhindern: eine verantwortungsvolle Politik muss präventiv darauf hinwirken, dass wir vor den Folgen eines Hochwassers, nämlich vor Überschwemmung, geschützt werden. Am Herrenbach, einem kurzen, regulierbaren Kanalabschnitt, kann man nicht von einer Hochwassergefahr sprechen, außer man provoziert eine überhöhte Wasserzufuhr. Die Gefahr eines Dammbruchs und einer Folgeüberschwemmung umliegender Gebiete ergibt sich nicht aus Starkregen oder lang andauerndem Niederschlag, sondern aus einem Defizit politischen Handelns.
Nicht das Abholzen von Bäumen ist hier hilfreich, sondern ein entsprechender vorausschauender Wasserbau und Installation regulierender Schleusen. Versäumnisse der Stadt sind nicht durch zu kurzfristig gedachte Eingriffe in die Natur, sondern nur durch aktuellen und vorausplanenden Wasserbau zu kompensieren und zu regeln. Wolfgang Magg, Ausgburg
Zuletzt aktualisiert: 24. Oktober 2018 von baumallianz
Herrenbach: Rechtswidrige Baumfällungen?
Quelle: a.tv, 13.7.2018
Die Baumfällungen am Herrenbach in Augsburg haben heftige Proteste ausgelöst – jetzt geht der Streit in die nächste Runde. Ein Rechtsanwalt wurde beauftragt, der zu folgendem Schluss gekommen ist: Die Fällungen am Herrenbach seien rechtswidrig abgelaufen! Video bei a.tv ansehen (02:40 Min.)
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