Quelle: Unser Schreiben an die Oberbürgermeisterin Frau Weber, 1.4.2022
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Weber,
die Baum-Allianz Augsburg e.V. hat sich mit seinem Vereinszweck, dem Natur- und Baumschutz in Augsburg auf den Grundlagen der Baumschutzverordnung vom 04.03.2020 und der Naturschutzgebietsverordnung vom 25.04.1994 sowie dem Bayerischen Naturschutzgesetz und dem Bundesnaturschutzgesetz das Ziel gesetzt, mit deren Umsetzung für eine nachhaltige Natur und Umwelt einzutreten und diese Werte auch einzufordern.
Im Zusammenhang mit den Rodungsarbeiten Anfang März dieses Jahres ist uns aufgefallen, dass deren Art und Umfang möglicherweise gegen die Beschränkungen bei waldbaulichen Maßnahmen im Naturschutzgebiet verstoßen haben. Unter Berücksichtigung der Naturschutzgebietsverordnung (Verbote § 4 Nr. 11) fragen wir deshalb an, ob es hierzu einer ausdrücklichen Ausnahmegenehmigung bedurft hätte. Ist diese erfolgte Rodung mit den unter § 5, Nr. 1b beschriebenen Ausnahmen konform? Unserer Kenntnis nach ist die gerodete Fläche weitaus größer als die in der Verordnung festgelegten 0,3 ha. Hier weiterlesen …
Erstellt am 1. April 2022 von baumallianz
Rodung von Waldflächen entlang des Neubachs im FFH-Naturschutzgebiet Stadtwald Augsburg
Quelle: Unser Schreiben an die Oberbürgermeisterin Frau Weber, 1.4.2022
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Weber,
die Baum-Allianz Augsburg e.V. hat sich mit seinem Vereinszweck, dem Natur- und Baumschutz in Augsburg auf den Grundlagen der Baumschutzverordnung vom 04.03.2020 und der Naturschutzgebietsverordnung vom 25.04.1994 sowie dem Bayerischen Naturschutzgesetz und dem Bundesnaturschutzgesetz das Ziel gesetzt, mit deren Umsetzung für eine nachhaltige Natur und Umwelt einzutreten und diese Werte auch einzufordern.
Im Zusammenhang mit den Rodungsarbeiten Anfang März dieses Jahres ist uns aufgefallen, dass deren Art und Umfang möglicherweise gegen die Beschränkungen bei waldbaulichen Maßnahmen im Naturschutzgebiet verstoßen haben. Unter Berücksichtigung der Naturschutzgebietsverordnung (Verbote § 4 Nr. 11) fragen wir deshalb an, ob es hierzu einer ausdrücklichen Ausnahmegenehmigung bedurft hätte. Ist diese erfolgte Rodung mit den unter § 5, Nr. 1b beschriebenen Ausnahmen konform? Unserer Kenntnis nach ist die gerodete Fläche weitaus größer als die in der Verordnung festgelegten 0,3 ha. Hier weiterlesen …
Kategorie: Baumfällung, Baumfrevel, Neubach – Kanustrecke Tags: Kanustrecke, Neubach
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