Änderung der Baumschutzverordnung

Heute haben wir unsere Einwände gegen den Entwurf zur Änderung der Baumschutzverordnung an das zuständige Amt für Grünordnung nebst Verteiler geschickt. Siehe auch unseren Post vom 3. September 2019.

Sehr geehrte Damen und Herren,
fristgerecht teilen wir Ihnen unsere Bedenken zum Entwurf zur Änderung der Baumschutzverordnung mit der Bitte um Berücksichtigung mit. Folgenden Passagen erscheinen uns problematisch und bedürfen der Änderung:

§ 3 (5): Hier fehlt uns das Verbot einer weiteren Handlung im Sinne von Satz 1. Wir schlagen zusätzlich vor den Passus: „7. Austritt von Gas aus Versorgungsleitungen“ mit aufzunehmen. Begründung: Bodenluft ist wesentlicher Bestandteil für das Überleben aller Pflanzen. Wird diese Bodenluft im Porenraum durch ein anderes Gas verdrängt, stoppt das Gas sofort alle Bodenwurzelprozesse. Ohne diese Luft erstickt der Baum sofort. Sollte eine Gasleitung in der Nähe eines Baumes bersten, vergast diese den Bodenstandraum. Dabei kann z.B. eine ganze Allee „vergast werden“. Der Nachweis dazu ist einfach zu führen, weil beim Abschnitt eines grünen Zweiges sich ein schwarzer Ring am Kambium bildet.

… Hier können Sie unseren gesamten Brief als PDF-Dokument lesen.